- Kriminalprävention
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Kriminalprävention dient der Vorbeugung von rechtswidrigen Taten. Man kann dabei zwischen universeller (d.h. primärer bzw. allgemeiner), situativer bzw. selektiver (auch: sekundärer) und indizierter (auch: tertiärer bzw. postinzidenter) Prävention sowie Täter-, Situations- und opferbezogener Prävention unterscheiden. Primäre und sekundäre Prävention sollen dabei einer Ersttat vorbeugen; tertiäre Prävention der Wiederholung. Die Begrifflichkeiten primäre, sekundäre und tertiäre Prävention suggerieren eine Stufung und sollten nicht mehr verwendet werden, da die moderne Kriminologie am ehesten die Muster der selektiven bzw. indizierten Prävention als Kriminalprävention versteht[1].
Inhaltsverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
Zu den Maßnahmen im besonderen siehe nachstehende Tabelle.
Tabelle nach Meier[2] universelle oder soziale bzw. primäre Prävention selektive oder situative bzw. sekundäre Prävention indizierte bzw. tertiäre Prävention Täter-
bezogene
Prävention- Drogenprävention
- Sport gegen Gewalt - Kampagnen
- Kontrolle des Betäubungsmittelzugangs
- Kontrolle des Zugangs zu gewaltverherrlichenden Medien
- Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr
- Beratungsstellen wie z. B. Suchtberatung
- Ehescheidung (siehe Diskussion)
- Entziehung des Sorgerechts
- Verhängung und Vollstreckung von Strafe
- Straffälligenhilfe
- Therapieangebote
- Jugendstationen
Situations-
bezogene
Prävention- Gezielte Stadtplanung: Sanierung von Slums, Reduktion von Uniformität etc.
- Kontrolle des Zugangs zu Waffen
- Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nichtpolizeilicher Organisationen (KUNO)
- technische Hilfsmittel wie Lenkradschlösser, Wegfahrsperren, Alarmanlagen
- Videoüberwachung an Brennpunkten wie Bahnhöfe oder Banken
- private Wachdienste
- nachbarschaftliche Wachsamkeit ("Neighbourhood watch")
- Beschlagnahmung von Drogen, Diebesgut etc.
- Entziehung der Konzession
- Einziehung der Tatwerkzeuge
Opfer-
bezogene
Prävention- Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Frauen
- Sexuelle Aufklärung
- Anleitung zur Selbsthilfe
- Personenschutz
- Beschusshemmende Westen
- Frauen-Nachttaxi
- Opferschutz
- Frauenhäuser
- Notruf für vergewaltigte Frauen
- Unterbringung in einer Pflegefamilie
Im Rahmen des Strafrechts werden für die Strafe die Generalprävention und Spezialprävention als Rechtfertigungen herangezogen. Dabei wird tertiäre Prävention unter den Aspekten Abschreckung, Besserung und Sicherung betrieben. Ein wirksames Konzept sind hierbei Jugendstationen, wie sie in Gera eingerichtet wurde. Dort arbeiten Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft in einem eigenen Gebäude zusammen. Ziel dieser behördenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine angemessene Reaktion, die zeitnah, erzieherisch und präventiv erfolgt.
Siehe auch
Literatur
- Beelmann, Andreas & Raabe, Tobias (2007). Dissoziales Verhalten von Kindern und Jugendlichen: Erscheinungsformen, Entwicklung, Prävention und Intervention. Göttingen: Hogrefe. ISBN 3-8017-2041-1
- Stein, Stefan (2005): Feldaktive Kriminalprävention - Theorie, Praxis, Evaluation, Projektmanagement. Köln: WiKu-Verlag. ISBN 3-86553-065-6
Weblinks
- Das bundesweite Vorbeugungsprogramm Ihrer Polizei in Deutschland
- Linksammlung des BKA zur Kriminalprävention
- Schweizer Kriminalprävention (SKP PSC)
- Kriminalprävention in BMI Österreich
- Deutsches Forum für Kriminalprävention
- Deutscher Präventionstag - Größter europäischer Kongress für Kriminalprävention
Einzelnachweise
- ↑ Wiebke Steffen: Gutachten zum 14. Deutschen Präventionstag, Hannover 2009, S. 48: http://www.praeventionstag.de/html/GetDokumentation.cms?XID=365.
- ↑ Bernd-Dieter Meier: Kriminologie, 4. Auflage München 2010, § 10 Rn. 17.
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