Geistliches Territorium

Geistliches Territorium
Das heilige Römische Reich am Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648. Die unter geistlicher Herrschaft stehenden Gebiete sind violett gefärbt.

Als ein Geistliches Territorium wurde ein Gebiet innerhalb des Heiligen Römischen Reiches bezeichnet, dessen Landesherr Fürst und oberster Geistlicher zugleich war. Er übte in seinem Jurisdiktionsbereich die geistliche und in dem Territorium zugleich die weltliche Gewalt aus.

Zu den Geistlichen Territorien zählten:

  • die drei geistlichen der sieben Kurfürstentümer – im Einzelnen Mainz, Köln und Trier – die jeweils von einem Erzbischof geleitet wurden
  • die Fürstbistümer, die unter der Leitung eines Fürstbischofs standen
  • die Reichsabteien, welche von einem Abt (oder auch einer Äbtissin) geleitet wurden.
  • die Reichsstifte, die von einem Propst geleitet wurden (z. B. Fürstpropstei Berchtesgaden)

Die geistlichen Territorien entwickelten sich aus dem Ottonisch-salisches Reichskirchensystem und wurden 1803 im Zuge der Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluss aufgelöst.

Siehe auch


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