- Gelegenheitsmusik
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Gelegenheitsmusik nennt man Musik, die für einen bestimmten Anlass komponiert wurde.
Fast alle Musik des Barock war Gelegenheitsmusik und zu einem bestimmten öffentlichen oder privaten Zweck komponiert, wie etwa zu liturgischen Anlässen, Hochzeiten oder Festen.
Ab dem 19. Jahrhundert gewann zunehmend Musik an Bedeutung, die „um ihrer selbst Willen“ komponiert wurde. Im Zuge dieses geänderten Kunstverständnisses wurden Gelegenheitsmusiken oft abfällig beurteilt. In ihrer modernen Form werden sie auch als funktionale Musik oder F-Musik bezeichnet.
Kategorie:- Musikalische Gattung nach Funktion
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