- Gemeindehaus
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Das Gemeindehaus ist sowohl in der Schweiz als auch in Österreich der Sitz der Gemeindeverwaltung, in Deutschland ist es das Verwaltungsgebäude einer Kirchengemeinde.
Schweiz
Im Gemeindehaus, dem Sitz der Gemeindeverwaltung, das heißt der Exekutive einer politischen Gemeinde, befinden sich gewöhnlich alle Verwaltungsstellen mit Publikumsverkehr, das Einwohnermeldeamt, das Zivilstandsamt und die Finanzverwaltung, wenn vorhanden auch der Polizeiposten. Die Räumlichkeiten der Exekutive sind oft relativ beschränkt, da die Exekutivämter in kleineren Gemeinden in der Regel ehrenamtlich besetzt sind.
Vom Stadthaus, wie in größeren Städten das Gemeindehaus heißt, wird das Rathaus unterschieden, im letzteren versammelt sich die Legislative des Ortes. Da in den meisten Gemeinden der Schweiz die Legislative die ein oder zweimal jährlich zusammentretende Gemeindeversammlung ist, gibt es dort kein Rathaus, und das Gemeindehaus ist das repräsentative Gebäude der politischen Gemeinde.
Deutschland
Das kirchliche Gemeindehaus kann auch weitere Räume für Versammlungen, Jugendclubs oder einen Kindergarten enthalten. In der Schweiz wird ein solches als Kirchgemeindehaus bezeichnet, um es vom säkularen Gemeindehaus zu unterscheiden.
In einigen kongregationalistischen Freikirchen wird das Gebäude, wo sich die Gemeinde versammelt, als Gemeindehaus bezeichnet; im Unterschied dazu wird der Ausdruck Kirche von solchen Freikirchen nicht als Kirchengebäude sondern als Gesamtheit der Christen verstanden.
In Deutschland wird der Sitz der Gemeindeverwaltung als Rathaus bezeichnet. Einige Gemeinden, insbesondere Ortsgemeinden, besitzen auch (säkulare) Gemeindehäuser als Veranstaltungsort für Gemeinde, Bürger und Vereine; diese werden zuweilen – manchmal in Abgrenzung zum kirchlichen Gemeindehaus – auch Dorfgemeinschaftshaus genannt.
Österreich
Der Sitz der Gemeindeverwaltung wird Gemeindeamt genannt, bei größeren Orten auch Rathaus. In vielen Gemeinden ist das Gemeindeamt Teil eines Mehrzweckgebäudes, das Geschäftsflächen, Säle oder Räume bereitstellt, die weitere Nutzungen durch die Gemeinde, Bürger, Vereine, Anbieter, Organisationen oder Institutionen erlauben. Bisweilen sind auch Wohnungen enthalten. Diese Mehrzweckgebäude werden oft Gemeindehaus oder Gemeindezentrum genannt.
Das Vorarlberger Gemeindehaus in Dornbirn beherbergt drei gemeinsame Institutionen der 96 Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg: Den (in der Landesverfassung genannten) Vorarlberger Gemeindeverband, den Umweltverband und die Gemeindeinformatik GmbH.
Kategorien:- Kommunalverwaltung
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