- Gemeindeversammlung
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Die Gemeindeversammlung ist ein Organ in den meisten kleinen politischen Gemeinden der Schweiz, was für 90 % aller Gemeinden des Landes zutrifft (auch Städte mit fast 20'000 Einwohnern besitzen sie zum Teil). Sie findet typischerweise in einem grossen Saal statt. Sie ist die Legislative der Gemeinde; und nur für Wahlen, grössere finanzielle Ausgaben oder für Änderungen des Gemeindereglements wird die gesamte Bevölkerung zur Urnenabstimmung aufgerufen.
Die ordentliche Versammlung findet meistens zweimal pro Jahr statt. Im Sommer, oft zu besonderen Anlässen, werden Gemeindeversammlungen manchmal wie früher unter freiem Himmel abgehalten. Man spricht dann von einer Landsgemeinde. Diese darf aber nicht mit den Landsgemeinden kleiner Schweizer Kantone verwechselt werden.
Sie bewilligt das Budget und die Rechnung der Gemeindeverwaltung, und die Gemeindeversammlung ist der Ort, wo die Einwohner lebhaft über Projekte und Anträge debattieren. Personen können während der Versammlung sogar auf mündliche Weise einen Antrag stellen. Kontrovers sind Gemeindeversammlungen, weil sie bei Einbürgerungen eine entscheidende Rolle spielen; siehe dazu den Artikel Schweizer Bürgerrecht.
Die Teilnahmsquote an Gemeindeversammlungen ist generell eher tief. Das macht es unter Umständen kleinen Minderheiten leicht, Beschlüsse des obersten Gemeindeorgans in ihrem Sinne zu beeinflussen. In grossen Gemeinden übernimmt ein Parlament die Funktion der Gemeindeversammlung (Anwendung der sogenannten ausserordentlichen Gemeindeorganisation). Derzeit ist eine gewisse Tendenz festzustellen, Gemeindeparlamente (wieder) durch Gemeindeversammlungen zu ersetzen.
Geleitet wird die Gemeindeversammlung in den meisten Kantonen durch den Gemeindepräsidenten (oder je nach Kanton Gemeindeammann oder Gemeindehauptmann). Nur im Kanton Bern wird für diese Aufgabe ein spezieller Gemeindeversammlungspräsident für eine feste Amtsdauer gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Kanton Zürich
Gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz ist in der ordentlichen Gemeindeorganisation die Gemeindeversammlung das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger die ihren Haupt-Wohnsitz in der Gemeinde haben. Sie wird je nach Geschäftsanfall viermal, mindestens aber zweimal jährlich durchgeführt (vorgeschrieben sind minimal eine so genannte Budget-Gemeinde und eine Rechnungs-Gemeinde).
Aufgaben der Gemeindeversammlung:
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Behandlung von Initiativen
- Festsetzung des jährlichen Voranschlages (Budgets) und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind:
- Spezialbeschlüsse für neue Ausgaben
- Zusatzkredite von mehr als 150'000 Franken bei einmaligen Ausgaben
- Zusatzkredite von mehr als 25'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben
- Verfügung über Grundeigentum im Bereich des Finanzvermögens von mehr als 800'000 Franken im Einzelfall
- Finanzielle Beteiligungen über 50'000 Franken im Einzelfall
- Eventualverbindlichkeiten über 25'000 Franken im Einzelfall
Deutschland
In Deutschland kann laut Grundgesetz die Gemeindeversammlung an die Stelle einer gewählten Körperschaft treten. (Art. 28 Abs. 1 Satz 4 GG)
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Subnationale Legislative (Schweiz)
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