- Ortsgemeinde
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Ortsgemeinde steht für bestimmte Formen der Gemeinde.
Inhaltsverzeichnis
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist eine Ortsgemeinde eine Gemeinde, die zusammen mit anderen Ortsgemeinden (und verbandsangehörigen Städten) zu einer Verbandsgemeinde gehört. Der Gesetzgeber will damit den allgemeinen Begriff „Gemeinde“ stärker von der „Verbandsgemeinde“ als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben. Im Gegensatz dazu gibt es die verbandsfreien Gemeinden (und Städte), die keiner Verbandsgemeinde angehören.
Jede Ortsgemeinde (und verbandsangehörige Stadt) ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsbürgermeister (bzw. Stadtbürgermeister) und einen Ortsgemeinderat (bzw. Stadtrat). In anderen Bundesländern heißen die vergleichbaren Gebietskörperschaften nur „Gemeinde“.
Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt gemäß § 68 Abs. 1 GemO die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden.
Mit der in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelung konnte man bei der Gemeindereform der 1970er Jahre die Selbständigkeit der teils recht kleinen Gemeinden aufrechterhalten und dennoch durch die Einrichtung von Verbandsgemeinden die Kommunalverwaltung effizienter gestalten und insgesamt neu organisieren. In den meisten anderen Bundesländern mussten bei der Gemeindereform viele Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben und wurden zu Ortsteilen bzw. Gemeinde- oder Stadtteilen von größeren Kommunen.
Schweiz
Gemeinde in der Schweiz - Politische Gemeinde (auch Einwohnergemeinde, Ortsgemeinde)
- Bürgergemeinde (auch Burgergemeinde, Ortsgemeinde, Ortsbürgergemeinde, Tagwen, bourgeoisie, commune bourgeoise, vischnanca burgaisa)
- Gemischte Gemeinde
- Munizipalgemeinde
- Zivilgemeinde
- Korporationsgemeinde
- Kirchgemeinde
- Schulgemeinde
In der Schweiz kann der Begriff je nach Kanton eine unterschiedliche Bedeutung haben:
- Im Kanton Thurgau waren die Ortsgemeinden neben den Munizipalgemeinden bis Anfang der 1990er Jahre selbstständige Entitäten. Seit dem Abschluss der Gemeindereform im Jahre 1999 sind sie Teil von einer der 80 politischen Gemeinden.
- Im Kanton St. Gallen sind die Ortsgemeinden schon länger de facto die bürgerliche Abteilung der politischen Gemeinden (siehe auch: Bürgergemeinde).
- Im Kanton Glarus wurde die politische Gemeinde bis Ende 2010 als „Ortsgemeinde“ bezeichnet.
Österreich
In Österreich wird der Ausdruck synonym für Gemeinde verwendet, die Verwaltungseinheit Österreichs der Kommunalebene.
„Soweit […] von Gemeinden die Rede ist, sind darunter die Ortsgemeinden zu verstehen.“
– Art. 115 (1) Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Fünftes Hauptstück, Selbstverwaltung, A. Gemeinden
Siehe auch
Kategorien:- Kommunalverwaltung
- Recht (Rheinland-Pfalz)
- Öffentliches Recht (Schweiz)
- Öffentliches Recht (Österreich)
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