Gemeindereferent

Gemeindereferent

Gemeindereferentin/Gemeindereferent ist ein Beruf in der Römisch-Katholischen Kirche Deutschlands. Um diesen Beruf ausüben zu können, ist ein religionspädagogisches Studium an einer Fachhochschule (Diplom in Religionspädagogik) oder an einer kirchlichen Fachschule/Fachakademie und eine Ausbildung in einer Pfarrei erforderlich.

Das Studium dauert in der Regel 6 Semester und umfasst sowohl theologische, als auch pädagogische Inhalte. Meist zwischen dem vierten und fünften Semester muss der Student ein berufspraktisches Jahr in einer Pfarrei absolvieren. Er gilt hierbei als Praktikant. Nach dem Studium folgt die mindestens zweijährige Ausbildung in einer Pfarrei vor Ort. Hierbei trägt der Auszubildende die Bezeichnung Gemeindeassistent/Gemeindeassistentin. Somit dauert die komplette Ausbildung mindestens sechs Jahre. Sie endet mit der zweiten Dienstprüfung durch Instanzen der jeweiligen Diözese und beinhaltet eine Prüfung in der Schule (Religionsunterricht) und in der Pfarrei, sowie eine schriftliche Zulassungsarbeit.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Beruf Gemeindereferent/Gemeindereferentin ist aus der Tätigkeit der Seelsorgshelferin (hauptsächlich Frauen aber auch Männer in geringer Zahl) entstanden. Diese gab es im deutschsprachigen Raum seit Anfang des 20. Jahrhunderts. Erste Schritte in Richtung eines Berufes gehen auf das Engagement Wilhelm Wiesens und Margarete Ruckmichs in den 1920er Jahren zurück. 1928 kommt es zur Gründung der „Gemeindehelferinnenschule“ durch den Deutschen Caritasverband in Freiburg. Seit den 1970er Jahren gibt es den Zugang zum Beruf über das Diplom in Religionspädagogik. In dieser Zeit entsteht auch die Bezeichnung Gemeindereferent/Gemeindereferentin. Das Berufsbild der Gemeindereferenten ist mit dem der Pastoralreferenten verwandt, wobei für letzteren eine akademische Ausbildung Voraussetzung ist.

Durch die sich stark wandelnde religiöse Landschaft in Deutschland ist der Beruf vielen Veränderungen unterworfen. Die früher übliche Tätigkeit in nur einer Pfarrgemeinde weicht dem Einsatz in sogenannten Pfarrverbänden, Seelsorgeeinheiten oder Pfarreiverbünden sowie der so genannten Kategorialseelsorge (z.B. im Krankenhaus, beim Militär etc.). Immer mehr entwickelt sich das Aufgabenprofil von eher „praktischen“ Tätigkeiten (z.B. Kindergruppenleitung) in Richtung der Begleitung, Qualifikation und Vernetzung von Ehrenamtlichen sowie konzeptioneller Arbeit. Der Fortbestand des Berufes ist zurzeit garantiert.

Berufsbild

Die deutschen (Erz)Diözesen haben das Berufsbild des Gemeindereferenten klar umrissen [1]. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den drei Grunddiensten der Kirche:

Verkündigung

- in der Zuarbeit und Unterstützung von kath. Vereinen (z.B. KAB)
- in der Erwachsenenbildung
- in der Sakramentenkatechese (z.B. Vorbereitung auf die Erstkommunion, Firmung)
- im Unterrichten an Grund-, Haupt- und Realschule im Fach kath. Religion
- Begleitung und Gewinnung neuer Mitarbeiter
- Einzelgespräche und Hausbesuche

Liturgie

- im leiten von Gottesdiensten (z.B. Wortgottesdienste, Andachten)
- Begleitung von Liturgiekreisen
- Heranbildung und Begleitung von Mitarbeitern

Diakonie

- in der katholischen Jugendarbeit (z.B. Jugendgruppen, Jugendverbände, Ministranten, offene Jugendarbeit)
- in der Seniorenarbeit
- Einzelhilfe, Besuchsdienste, Krankenbesuche
- Begleitung von Helfergruppen und Selbsthilfegruppen

Koinonia

- Mitglied im Pfarrgemeinderat

In den vergangenen Jahren hat sich - auch aufgrund des Priestermangels, aber auch wegen der weniger werdenden Ehrenamtlichen vor Ort - das Berufsbild etwas verschoben. Hinzugekommen sind:

- Bürodienst in einem Pfarramt als Ansprechpartner vor Ort
- Vertretung des Pfarrers in den Kirchenverwaltungen
- Beerdigungsfeiern leiten
- Predigtdienst (bei Wortgottesfeiern, obwohl dies ausdrücklich verboten ist [2])
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Pfarrbrief)
- Betriebsseelsorge vor Ort
- Unterricht an weiterführenden Schulen im Fach kath. Religion

Darüber hinaus nimmt der Gemeindereferent Vertretungsaufgaben war. So nimmt er teil, wenn das (Erz)Bischöfliche Jugendamt bzw. der BDKJ alle Mitarbeiter einlädt, die mit Jugendarbeit zu tun haben. Der Dekan lädt seine Mitarbeiter zu einem Konveniat bzw. Pastoralkonferenz ein, zu der der Gemeindereferent auch gehört. Vielerorts laden die (Erz)Diözesen zu einer Dienstkonferenz ein, zu der dann alle Mitarbeiter einer Berufsgruppe geladen sind.

siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. Die deutschen Bischöfe (Hg.), Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeindererfenten, Bonn 1987
  2. Verlautbarungen des apostolischen Stuhls, Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, Rom 1997

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