Reichstag zu Worms (1495)

Reichstag zu Worms (1495)
Reichstag zu Worms 1495
(deutsche Briefmarke 1995)

Auf dem Reichstag zu Worms des Jahres 1495 wurde der Grundstein zu einer umfassenden Reichsreform gelegt. Auch wenn einige Teile der dort beschlossenen Reformen nicht von Dauer sein sollten, bestimmten diese dennoch maßgeblich die weitere Entwicklung des Reiches. Sie sollten die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches verändern, um die erkannten Probleme der Reichsregierung zu lösen.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Im Laufe des 15. Jahrhunderts wurde es immer deutlicher, dass das Heilige Römische Reich eine Reichsreform nötig hatte. Die Meinungen darüber reichten von der Wiederherstellung der kaiserlichen Machtvollkommenheit bis zu einem kurfürstlichen Regiment. Einer von vielen Entwürfen war zum Beispiel die Reformatio Sigismundi. Gemein hatten fast alle Reformvorschläge die Befürwortung eines „ewigen Landfriedens“, Rechts-, Gerichts, Steuer und Münzordnungen.

Vom Frankfurter Wahltag (1486) an versuchten die Reichsstände, ihre Unterstützung für den Kaiser von Zugeständnissen bei der Reichsreform abhängig zu machen. Kaiser Friedrich III. lehnte dieses bis auf den zehnjährigen Landfrieden (1486) jedoch immer ab. Maximilian I., Römisch-deutscher König und späterer Kaiser, verlängerte den Landfrieden am 10. Mai 1494 bis 1499, was als Signal seiner Reformbereitschaft angesehen wird.

Der Reichstag zu Worms

Als Maximilian I. am 24. November 1494 den Wormser Reichstag für den 2. Februar 1495 ausschrieb, war sein Schwerpunkt nicht die Reichsreform, sondern verschiedene außenpolitische Probleme. Maximilian sah den Türkenkrieg gegen das Osmanische Reich als seine wichtigste Pflicht an. Dazu kam, dass Karl VIII. von Frankreich 1494 einen Italienfeldzug begonnen hatte, der den Papst, Reichsitalien und besonders Mailand, mit dem Maximilian durch Heirat verbunden war, bedrohte. Der Türkenkrieg trat somit in den Hintergrund und Maximilian plante einen Italienfeldzug für 1495, den er mit seiner Kaiserkrönung in Rom verbinden wollte. Aus diesen Gründen plante er für den Reichstag nur zwei Wochen ein und hoffte, mit den (nach seinen Vorstellungen gerüstet erscheinenden) Reichsständen im Anschluss zum Zug auf Rom aufzubrechen.

Nach verschiedenen Verzögerungen traf Maximilian am 18. März in Worms ein. Entgegen der optimistischen Vorstellung des Königs sollte er Worms erst im September wieder verlassen, da die Reichsstände nicht am Feldzug, sondern an der Reichsreform interessiert waren. Der Verlauf des Reichstags lässt sich grob in drei Phasen unterteilen.

26. März bis 27. April

Nachdem er den Reichstag eröffnet hat, weist er die Stände auf die Gefahren in Italien hin. Er fordert gegen die Franzosen die sogenannte „eilende Hilfe“, die er als Unterstützung der von ihm mitgetragenen Heiligen Liga sieht. Die Reichsstände lehnen dieses, auch mit Hinweis auf die noch nicht angereisten Adeligen und Botschafter, erst einmal ab. Stattdessen schlagen sie vor, die Reichsreform zu erörtern. Da es den König offensichtlich drängt, nach Italien zu ziehen, versuchen die Stände die Zwangslage für sich zu nutzen, um die Reformfrage zu klären. Erst am 7. April wurden die ständischen Verhandlungen offiziell aufgenommen, wobei die Stände zuerst ihre Reformwünsche unter sich und ohne Anwesenheit des Königs berieten.

Derweil wurden die Nachrichten aus Italien schlechter. Die Franzosen hatten das Königreich Neapel erobert und man war besorgt, sie würden ganz Italien erobern. Papst und Kaiserkrone drohten Karl VIII. in die Hände zu fallen und 4000 Mann müssten dringlich nach Italien geschickt werden, berichtete der König in einem erneuten Hilfsgesuch an die Stände am 24. April. Diese wollten jedoch von finanzieller Unterstützung für den König ohne Gegenleistung in Form von Reformen weiterhin nichts wissen.

27. April bis 22. Juni

Am 27. April erschien Maximilian auf der Reichsversammlung und erklärte sich bereit, zuerst über Reichsregiment, Landfriede und Kammergericht zu verhandeln, wonach auswärtige Hilfe und Reichssteuern thematisiert werden sollten. Im folgenden bat Maximilian noch mehrmals um Unterstützung in Italien und versuchte, die Angst vor einem zu starken Frankreich zu schüren. Trotz Schreckensnachrichten aus Italien sowie Auftritten von Botschaftern der Mitglieder der Heiligen Liga konnte sich Maximilian nicht gegen die Stände durchsetzen.

Der Tonfall der folgenden Verhandlungen verschärfte sich, der König sprach verbittert von Erpressung. Kleinere und größere Zugeständnisse hielten die Verhandlungen in Gang. Am 1. Juni wurden dem König 100.000 Gulden eilende Hilfe versprochen und man einigte sich in Grundzügen über Landfrieden, Kammergericht und Reichssteuer. Hauptstreitpunkt war nun noch das Reichsregiment, auf das sich Maximilian nicht einlassen wollte.

22. Juni bis 7. August

Nachdem die Stände weiterhin Härte in der Frage der Italienhilfe gezeigt hatten, legte Maximilian am 22. Juni einen Gegenvorschlag vor. Damit bot er zwar eine Alternative zu den für ihn nicht akzeptablen Reformplänen der Reichsstände, zeigte aber gleichzeitig, dass er sich endgültig auf die innenpolitische Auseinandersetzung einließ und seine Italienpläne hintenan stellte. Ende Juni zog sich Karl VIII. aus Italien zurück, wodurch der außenpolitische Druck von Maximilian abfiel. Jetzt konnte er sich voll auf die Verhandlungen konzentrieren, die sich dem Ende näherten. Vermutlich auf Einwirken des Mainzer Kurfürsten Berthold von Henneberg, dem Reichserzkanzler und Wortführer der Reichsstände, wurde bis zum 28. Juni der Vorschlag des Reichsregiments von den Kurfürsten und Fürsten zurückgezogen und die versprochenen und bewilligten 100.000 Gulden ausgezahlt. Damit waren die grundsätzlichen Verhandlungen gerettet und man einigte sich in den folgenden Wochen über Kompromisse bei den anderen Verhandlungspunkten oder verschob sie auf den nächsten Reichstag. Im Laufe des Juli wurden die Schlussfassungen der Reformgesetze erstellt und mit den Abschlussfestlichkeiten begonnen. Nachdem am 26. Juli die Endfassungen des Ewigen Landfriedens, des Kammergerichts, der Handhabung von Krieg und Frieden und des Gemeinen Pfennigs dem König vorgelegt worden waren, gab es noch letzte Korrekturen, bevor am 7. August die offiziellen Texte herausgegeben wurden.

Die Beteiligten und die Verhandlungen

Zuerst muss grundsätzlich festgehalten werden, dass der Begriff Reichstag zu dieser Zeit noch nicht etabliert war. Man kann zwar rückblickend etwa seit den 1470er Jahren von Reichstagen reden, aber im Sprachgebrauch wurden diese Versammlungen noch eher als Hoftage bezeichnet, und erst mit den Beschlüssen dieses Reichstages wurde der Begriff Reichstag gebräuchlich.

Die Beteiligten Stände und deren Positionen

Wenn auch von einer Reichsversammlung ausgegangen wird, hatten sich längst nicht alle Adeligen und Kräfte des Reiches zusammengefunden. Von den sieben Kurfürsten waren fünf anwesend, Böhmen und Brandenburg waren nicht erschienen. Dazu waren zehn geistliche und 29 weltliche Fürsten persönlich erschienen, zwölf geistliche und weltliche Fürsten hatten diplomatische Vertreter geschickt. Außerdem waren 67 Grafen und freie Herren anwesend sowie 24 Reichsstädte vertreten. Damit waren insgesamt 147 Reichsstände anwesend, was knapp die Hälfte ausmachte.

Der Reichstag von Worms war kein Ereignis, bei dem es klare Fronten zwischen König und Reichsständen gab. Vielmehr war das Hauptproblem und der Grund für die langen Verhandlungen die mangelnde Einigkeit zwischen den Ständen. Die Reichsstände waren beim Reichstag in drei Kurien (siehe auch: Landtag (historisch)) aufgeteilt. In jeder dieser Kurien mussten erst alle Interessen zu einem Konsens geführt werden, dann mussten die Interessen der drei Kurien abgestimmt werden und dann konnte mit dem König verhandelt werden. Wenn aufgrund von Verhandlungen eine Änderung vorgenommen wurde, mussten die Kurien wiederum informiert werden. Einige der Stände waren sehr an der Reichsreform interessiert. Andere waren aus verschiedenen Gründen gegen die Reformvorschläge, weil sie auf Privilegien verzichten sollten, sich und ihre Interessen nicht genug vertreten sahen oder einen Konflikt ihrer Loyalitäten sahen. Im Bezug auf die Reformen gab es demnach keine geschlossenen Fronten oder ein „Reich gegen König“.

Die Rolle Bertholds von Henneberg

Berthold von Henneberg, Mainzer Kurfürst, Reichserzkanzler und Wortführer der Reichsstände war bei dem Reichstag eine zentrale Figur. Er traf mit dem König, welcher 1494 Bertholds Position als Erzkanzler bestätigt und gestärkt hatte, zusammen ein. Bei den Verhandlungen hatte er die Vermittlerrolle zwischen den Ständen inne und versuchte auch mehrmals, als der Reichstag zu scheitern drohte, zu vermitteln und dem König Zugeständnisse zu machen. Gleichzeitig war er einer der stärksten Vertreter der Reichsreform. Da er sich besonders für das Reichsregiment einsetzte, hatte Maximilian ihn bald im Verdacht, dass Berthold sich auf diesem Weg selbst zum Herrscher im Reich aufschwingen wollte. Welche Motivation Berthold von Henneberg für seine Politik hatte, lässt sich nicht erschließen, aber er war als kluger und auch einflussreicher Politiker bekannt, der Zeit seines Lebens weiter für die Reichsreform eintrat.

Das Reichsregiment

Das Reichsregiment war der zentrale Punkt der Reformpläne der Stände und Bertholds von Henneberg, und gleichzeitig der schwierigste und umstrittenste. Nach den Plänen der Stände hätte er eine freiwillige Entmachtung des Königs und des Kaisertums bedeutet, in der die Reichsregierung an einen Rat übergegangen wäre. Hierbei hätte es sich allerdings mitnichten um eine moderne oder gar demokratische „Volksregierung“ gehandelt, sondern die Monarchie wäre durch eine Oligarchie der Kurfürsten ersetzt worden. Dieses war auch den Reichsständen schnell klar geworden, weshalb das Reichsregiment der schwierigste und umstrittenste Punkt der Reformpläne war, nicht nur beim König. Dieser machte einen Gegenvorschlag, der das Reichsregiment zu einem Hofrat gemacht hätte und zu einer Art Abwesenheitsvertretung des Königs. Da dieses wiederum nicht im Interesse der reformwilligen Adeligen stand, konnte der Reichstag erst zum Erfolg kommen, als die Pläne für das Reichsregiment vollständig aufgegeben wurden.

Die Reformen von Worms

Der Landfriede, das Kammergericht und der Gemeine Pfennig waren die herausragenden und maßgeblichen Ergebnisse des Reichstags von Worms. Aufgrund ihrer Neuartigkeit und der Zeit konnten sie nicht sofort (oder sogar gar nicht) zum geplanten Erfolg führen, aber gerade Landfriede und Kammergericht machen die Grundlagen des heutigen Rechtsstaats aus.

Wesentlich wichtiger sind aber die nicht festgehaltenen und nicht so greifbaren Ergebnisse des Reichstags von 1495. Der Reichstag als Begriff und Institution wurde nachhaltig geprägt. Die Adeligen wurden an das Konzept herangeführt, sich zu versammeln, um organisiert Politik zu machen. Institutionalisierung und Rechtsstaatlichkeit wurden vorangetrieben, wodurch die Staatsbildung gefördert wurde. Und vor allem akzeptierte der König die Institution Reichstag als einflussreiches politisches Instrument.

Weitere Entwicklungen und Folgen

Die Schweizer Eidgenossen lehnten die Erhebung des Gemeinen Pfennigs ab, was 1499 zum Schwabenkrieg und zum faktischen Ausscheiden der Schweiz aus dem Reichsverband führte.

Das in Worms besprochene Reichsregiment wurde erst auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1500 tatsächlich einberufen, aber schon 1502 wieder aufgelöst. Ein zweiter Reformversuch, der wiederum in Worms, auf dem Reichstag von 1521, unternommen wurde, scheiterte ebenfalls.

Am 21. Juli 1495 wurde die Grafschaft Württemberg auf dem Reichstag unter Eberhard (V.) I. zum Herzogtum erhoben.

Literatur

  • Manfred Hollegger: Maximilian I.: (1459 - 1519); Herrscher und Mensch einer Zeitenwende. Stuttgart, Kohlhammer, 2005
  • Hermann Wiesflecker: Kaiser Maximilian I. Das Reich, Österreich und Europa an der Wende zu Neuzeit. Band II: Reichsreform und Kaiserpolitik 1493-1500. München, Oldenbourg, 1975
  • Heinz Angermeier: Die Reichsreform 1410 - 1555: die Staatsproblematik in Deutschland zwischen Mittelalter und Gegenwart. München, Beck, 1984
  • Claudia Helm (Hg.): 1495 - Kaiser, Reich, Reformen: der Reichstag zu Worms. Koblenz, Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 1995
  • Georg Schmidt-von Rhein (Hg.): Kaiser Maximilian I.: Bewahrer und Reformer. Ramstein, Paqué, 2002
  • Markus Thiel: Der Reichstag zu Worms im Jahre 1495 und die Schaffung des Reichskammergerichts. Kompromiß eines kriegsbedrängten Kaisers oder friedensbedingte Rechtssetzung? In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches Öffentliches Recht, 41. Bd., 2002, S. 551-573.

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