Gewerbeaufsicht

Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes. In einzelnen Bundesländern wird die Gewerbeaufsicht auch als Amt für Arbeitsschutz oder als Staatliches Umweltamt bezeichnet. Ihr obliegt die Überwachung und die Erteilung von Genehmigungen der ihr zugewiesenen Vorschriften. Sie ist nicht zu verwechseln mit Ordnungsämtern bzw. dem Gewerbeamt.

In anderen Ländern werden die Namen Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion verwendet.

Deutschland

In Deutschland ist die Gewerbeaufsicht in verschiedene Behörden integriert.

  • In Baden-Württemberg wurden im Rahmen der Verwaltungsreform durch die Landesregierung unter Ministerpräsident Erwin Teufel die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zum 1. Januar 2005 aufgelöst und in die vier Regierungspräsidien sowie in 44 Land- und Stadtkreise eingegliedert.
  • In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) seit 1998 die staatliche Arbeitsschutzbehörde. Sie überwacht den Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit der ca. 1,4 Mio. Berliner Beschäftigten, die technische Sicherheit von ca. 150.000 Berliner Betrieben und Anlagen und den technischen Verbraucherschutz für ca. 3,5 Mio. Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher (Slogan: „Gesundheit und Sicherheit für Berlin – bei der Arbeit und danach“).
  • Die Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung nimmt mit ihren zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Aufgaben im Arbeits-, Gefahren-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Im Rahmen der Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 sind diese Ämter nunmehr direkt dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration unterstellt.
  • In Nordrhein-Westfalen wurden die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und die Staatlichen Umweltämter zum 1. Januar 2007 aufgelöst und in die fünf Bezirksregierungen eingegliedert.
  • In Rheinland-Pfalz werden die Aufgaben der Gewerbeaufsicht durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen wahrgenommen.
  • In Bayern wurden die sieben Gewerbeaufsichtsämter 2005 an die Regierungen angegliedert.
  • In Hessen sind die sieben Gewerbeaufsichtsämter in die Regierungspräsidien integriert.

Abgrenzung zu den Berufsgenossenschaften

Die ebenfalls auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des beruflichen Gesundheitsschutzes tätigen Berufsgenossenschaften befassen sich vorrangig mit den Belangen der bei ihnen versicherten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsbedingungen. Demgegenüber erfasst das Arbeitsfeld der Gewerbeaufsicht darüber hinaus den Schutz der breiten Öffentlichkeit.

In Deutschland gibt es ein duales System seitens des Arbeitsschutzes. Einerseits werden von den Gewerbeaufsichtsämtern (bzw. Ämtern für Arbeitsschutz) und andererseits von den Berufsgenossenschaften hoheitliche Aufgaben im Arbeitsschutz übernommen. In den letzten Jahrzehnten hat es immer wieder Bestrebungen gegeben, diese "doppelte Aufgabenwahrnehmung" in nur einer Behörde zu vereinen. Dies scheiterte aber bisher an der unterschiedlichen Struktur und an der Finanzierung.

Als Alternative wurde die "gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie(GDA)" ins Leben gerufen, die mit der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz auch eine zuständige Institution besitzt. Die GDA sieht gemeinsame Aktionen im Bereich des Arbeitsschutzes vor, die zum Teil Pflicht, zum Teil freiwillig sind. Es gibt Regelungen, um Doppelprüfungen (von Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschuzbehörden)zu vermeiden und Vereinbarungen zum Datenaustausch, die bisher aber noch nicht in vollem Umfang wirksam sind.

Die Berufsgenossenschaften setzen bundeseinheitlich vorwiegend das branchenspezifische berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk um (z.B. Beurteilung einer Wurstaufschnittmaschine), während die Gewerbeaufsichtsämter den staatlichen Arbeitsschutz auf Ebene der Bundesländer vollziehen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz). Grundsätzlich können aber Defizite im Arbeitsschutz sowohl von der Berufsgenossenschaft wie auch von der Gewerbeaufsicht beanstandet werden.

Österreich

In Österreich gibt es verschiedene Kompetenzen:


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