Gemeinsamer Markt

Gemeinsamer Markt

Als gemeinsamen Markt bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine Form der wirtschaftlichen Integration zwischen Staaten. Ein gemeinsamer Markt liegt vor, wenn über eine Zollunion hinaus die unbeschränkte Mobilität der Produktionsfaktoren verwirklicht ist.

Voraussetzungen für einen gemeinsamen Markt

Ein vollkommener gemeinsamer Markt setzt voraus, dass jegliche Transporthemmnisse eliminiert werden. Zum einen bezieht sich dies auf Märkte für Endgüter, deren Handel durch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse (z. B. Normen, Gesetze) gegenüber der Zollunion noch weiter erleichtert werden soll. Teilweise werden diese Elemente jedoch auch schon zur Zollunion im weiteren Sinne gerechnet.

Wichtigstes zusätzliches Element eines gemeinsamen Marktes gegenüber der Zollunion ist die Abschaffung jeglicher Mobilitätshemmnisse bei Arbeitskräften und Kapital. Man spricht daher von einer freien Faktorbewegung. Darauf fußen die z. B. in der Europäischen Union umgesetzten vier Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes (Freiheit von Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr).

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