- Zollunion
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Als Zollunion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine Form der wirtschaftlichen Integration. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden.
Eine Zollunion besteht zum einen aus einer Freihandelszone (d. h. Abschaffung von Binnenzöllen und anderen Handelsbeschränkungen). Dadurch müssen Waren bei einem Verbringen von einem Mitgliedstaat in den anderen nicht mehr verzollt werden. Der Nachweis erfolgt im internen gemeinschaftlichen Versandverfahren durch ein T2-Papier. Zum anderen zeichnet sich eine Zollunion durch einen gemeinsamen Außenzolltarif der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern aus. Die Bildung von Zollunionen ist mit handelsschaffenden und handelsumlenkenden Effekten verbunden. Handelsschaffung entsteht dadurch, dass durch den Wegfall von Zöllen sich ausländische Waren verbilligen, wodurch der Außenhandel angeregt wird. Zu Handelsumlenkung kommt es dadurch, dass Handelspartner, die außerhalb der Zollunion bleiben, gegenüber jenen innerhalb der gebildeten Zollunion diskriminiert werden. Produzenten aus einem Partnerland werden nicht mehr durch den Zoll belastet und können daher u.U. günstiger anbieten als effizientere Produzenten aus einem Drittland, die daher verdrängt werden.
Eine Zollunion wird daher nur dann als wirtschaftlich effizient bewertet, wenn die Handelsschaffung die Effekte der Handelsumlenkung überkompensiert.
Beispiele
- Deutscher Zollverein
- Schweiz - Liechtenstein (seit 1924, Schweizer Zollgebiet)
- Nicht verwirklicht wurde 1931 die deutsch-österreichische Zollunion
- Europäische Zollunion (Zollunion zwischen Europäischer Union, Türkei, Andorra, Monaco, Vatikanstadt und San Marino
- Südafrikanische Zollunion
- Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland (seit dem 1. Juli 2010 in Kraft)
- Ostafrikanische Gemeinschaft (Zollunion zwischen Burundi, Kenia, Ruanda und Uganda)
Siehe auch
Kategorien:- Zollpolitik
- Internationale Wirtschaftsorganisation
- Internationaler Handel
- Außenwirtschaft
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