Gemeinschaftssteuern

Gemeinschaftssteuern

Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die veranlagte Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Umsatzsteuer. Auch die Gewerbesteuerumlage wird zu den Gemeinschaftsteuern gezählt.

Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern bilden die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Bund, Länder und Gemeinden sind in unterschiedlichem Umfang beteiligt:

Gemeinschaftssteuern Bund Länder Gemeinden
Einkommensteuer 42,5 % 42,5 % 15,0 %
Lohnsteuer 42,5 % 42,5 % 15,0 %
Körperschaftsteuer 50,0 % 50,0 %
Umsatzsteuer 51,4 % 46,5 % 2,1 %
Zinsabschlag 44,0 % 44,0 % 12,0 %

Die Anteile an der Umsatzsteuer errechnen sich wie folgt: Vorweg gehen 5,63 % an den Bund wegen eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, dann vom Rest vorweg 2,2 % an Gemeinden zum Ausgleich des Wegfalls der Gewerbekapitalsteuer, Rest Aufteilung Bund/Länder: 49,6 : 50,4 zu-/abzüglich Festbeträge.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Steuerkraftsumme — Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Dazu regeln die Länder in jeweils eigenen Landesgesetzen die… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerverbund — Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Dazu regeln die Länder in jeweils eigenen Landesgesetzen die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaftssteuer — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaftssteuer (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaftsteuer (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Art. 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommunaler Finanzausgleich — Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Dazu regeln die Länder in jeweils eigenen Landesgesetzen die… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerverteilung (Deutschland) — Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund, Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungshaushalt — Der Verwaltungshaushalt (VwH) ist in der Kameralistik neben dem Vermögenshaushalt ein Teil des kommunalen oder staatlichen Haushaltsplanes. Der Verwaltungshaushalt kann auch als Kern oder Pflichthaushalt bezeichnet werden und umfasst nach der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”