- Generalprokurator
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Der Generalprokurator (franz. Procureur général) ist eine dem französischen Recht entlehnte Beamtung.
Schon in einer Anordnung (Ordonnanz) von 1493 wurden die Funktionen dieser höchsten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Parlamentsgerichten näher definiert. Auch heute noch führen in Frankreich die Staatsanwälte bei den höheren Gerichten diesen Titel.
In Österreich und anderen Staaten wurden die am Kassationshof angestellten höchsten staatsanwaltlichen Beamten ebenfalls Generalprokurator genannt.[1]
In Frankreich stehen oder standen dem Generalprokurator so genannte Generaladvokaten (avocat général) zur Seite, in Österreich amtiert der Generalanwalt.
In Kanada heißt der Justizminister Procureur général (engl. Attorney General).
Kirchenamt
Verschiedene geistliche Ordensgemeinschaften der katholischen Kirche kennen das Amt eines Generalprokurators, der als bevollmächtigter Vertreter des Ordens beim Heiligen Stuhl fungiert und zumeist in der Generalkurie des jeweiligen Ordens residiert.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Was ist die Generalprokuratur? ogh.gv.at, abgerufen am 19.Oktober 2010
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