- Generalstabsarzt
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Generalstabsarzt ist im deutschsprachigen Raum ein Dienstgrad des Militärischen Sanitätswesens.
In der deutschen Bundeswehr entspricht der Generalstabsarzt (GStA) einem Generalmajor. Der Dienstgrad wird im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr nur von drei Offizieren in Spitzenpositionen (Chef des Führungsstabs des Sanitätsdienstes, Stellvertreter des Befehlshabers des Sanitätsführungskommandos, Amtschef des Sanitätsamtes) bekleidet.
Historisch
Deutschland
In Preußen und Bayern war Generalstabsarzt der Armee der Titel des Chefs des gesamten Militärmedizinalwesens.
Der Generalstabsarzt hatte den Rang eines Generalmajors, in Preußen nach längerer Amtsführung den eines Generalleutnants. Gleichzeitig war der Generalstabsarzt Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums und Chef des Sanitätskorps.
Gleiche Befugnisse und gleichen Rang hatte der Generalstabsarzt der Marine, der zugleich Vorstand der Medizinalabteilung des Reichsmarineamtes und Chef des Sanitätskorps der Marine war.
Österreich-Ungarn
Im österreichisch-ungarischen Heer hatte man zwei etatmäßige Generalstabsärzte, die ebenfalls im Rang eines Generalmajors standen. Einer stand der Sanitätsabteilung im Reichskriegsministerium vor und war gleichzeitig Chef des militärärztlichen Offizierkorps, der andere Präses des Militärsanitätskomitees.
Auch die Sanitätschefs einiger Generalkommandos waren Generalstabsärzte.
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