- Gerichtsbuch
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Ein Gerichtsbuch (auch Gerichtsprotokoll) enthält handschriftliche Belege über Vorgänge vor Gericht. Die Gerichtsbücher in ihren verschiedenen Ausprägungen haben in der frühen Neuzeit regional sehr unterschiedliche Namen bekommen.
Diese Gattung der Amtsbücher kann im engeren Sinne die Protokolle der Strafgerichtsbarkeit mit Eintragungen über kriminelle Vorgänge, Strafgelder (in Bayern als eigenständiges Amtsbuch unter der Bezeichnung Wändelbuch bekannt) u.ä. als auch die Protokolle der streitigen Gerichtsbarkeit bezeichnen.
Für Familiengeschichte besonders interessant sind die Bücher der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Gerichtshandelsbuch, Meyers Konversationslexikon 1888, VII 169), die Eintragungen von Heiratsverträgen, Testamenten, Hypotheken, Nachlaßinventaren usw. enthalten. Zu diesen Themen entwickeln sich in der frühen Neuzeit jeweils eigene Serien (Hypothekenbuch, Heiratsbuch, Währschaftsbuch etc.).
Die Büchern der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind auch eine Quelle für die Entstehung des Grundbuchs.
Literatur
- Reinhard Heydenreuter, Gerichts- und Amtsprotokolle in Altbayern. Zur Entwicklung des gerichts- und grundherrlichen Amtswesens, in: Mitteilungen zur Archivpflege in Bayern 25/26 (1979/80), S. 11-46.
- Karl Shippel: Die Währschafts- und Hypothekenbücher Kurhessens. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsgeschichte des Katasters, Marburg 1914.
- Reiner Groß: Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden bis 1856 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden, in: Archivmitteilungen 13 (1963) , S. 186ff.
Kategorien:- Strafrechtsgeschichte
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