- Gerichtsdiener
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Gerichtsdiener sind Amtsdiener für ein Gericht. Sie tragen bei der Gerichtsverhandlung eine Amtstracht.
Sie üben einfache Tätigkeiten aus, wie das Zureichen von Gerichtsakten, das Aufhalten der Türen beim Eintreten der Richter in den Gerichtssaal, das Zurechtrücken der Stühle für Richter, Botengänge und ähnliches. Im 17. und 18. Jahrhundert war Blaustrumpf ein Spottname für die Gerichtsdiener, die oft blaue Strümpfe trugen.
Gerichtsdiener sind heute nur noch in Obergerichten und bei Verfassungsgerichten beschäftigt. Sie sind nicht mit den Justizvollzugsbeamten oder den Gerichtsvollziehern zu verwechseln. Justizwachtmeister übernehmen jedoch die Aufgaben, die früher durch Gerichtsdiener ausgeübt wurden.
Siehe auch
- Büttel
- Fronbote
- Weibel
- Scharfrichter (Henker)
Weblinks
Wiktionary: Gerichtsdiener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Historischer juristischer Beruf
- Prozessrechtsgeschichte
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