Justizvollzugsbeamter

Justizvollzugsbeamter

Justizvollzugsbeamter ist in Deutschland ein Beruf des Öffentlichen Dienstes im Bereich der Justiz. Justizvollzugsbeamte befinden sich in der Regel im Beamtenverhältnis und sind in einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen wie „Gefängniswärter“ oder „Schließer“ werden von Justizvollzugsbeamten als herabwürdigend und der Aufgabe nicht gerecht werdend empfunden.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbeschreibung

Justizvollzugsbeamte sind in Justizvollzugsanstalten als Vollzugskräfte tätig. Sie handeln nach den Regularien des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO), sowie zum Vollzug der Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung (StPO) und dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG), das die alte Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) abgelöst hat. Des Weiteren sind umfangreiche Kenntnisse im StGB, StVG, WaffG und OwiG wichtig. Die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten gehört zur Laufbahngruppe des mittleren und gehobenen Dienstes. Die JV-Beamten des mittleren Vollzugsdienstes üben in der Regel ihren Dienst uniformiert aus. JV-Beamte des gehobenen Dienstes sind hierzu nicht mehr verpflichtet.

Tätigkeitsfelder

Die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den Justizvollzugsanstalten maßgeblich für die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen zuständig. Hierbei werden die Beamten durch besondere Fachdienste (wie Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger usw.) bei der Behandlung von Gefangenen unterstützt. Zu den weiteren Aufgaben gehört das breite Aufgabenspektrum zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. Die Beamten sind zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet und werden überwiegend im Wechselschichtdienst (Früh-, Spät- und Nachtdienst) eingesetzt. Die Vollzugsarbeit stellt hohe Anforderungen an die Fähigkeiten der Beamten des allgemeinen Justizvollzugsdienstes. Neben einem guten Allgemein- und Fachwissen wird von den Beamten erwartet:

  • Achtung der Würde aller Menschen,
  • Toleranz gegenüber Minderheiten,
  • soziales Verständnis,
  • geistige Beweglichkeit,
  • persönliche Initiative,
  • Überzeugungskraft,
  • Ausgeglichenheit und Toleranz.

Von ihnen wird insbesondere gefordert, dass sie die alltäglichen und besonderen Probleme der Gefangenen erkennen und hierauf verstehend reagieren.

Deshalb geht jeder Anstellung eine umfassende Ausbildung voraus, die zum Ziele hat, vielseitig verwendbare Beamte auszubilden, die sich der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen, und die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes selbständig unter den besonderen Bedingungen des Justizvollzuges wahrnehmen können.

Um die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten, üben die Beamten hoheitliche Rechte aus. Sie sind dadurch berechtigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit Haftraum-, Bereichs-, Betriebs-, Lager- und Personenkontrollen durchzuführen. Gesucht wird nach Alkohol, Drogen, Waffen und anderen verbotenen Gegenständen. Auch der Verkehr mit der Außenwelt wird von den Justizvollzugsbeamten, gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Untersuchungshäftlingen, unter Berücksichtigung der besonderen Anweisungen durch Haftrichter oder der Staatsanwaltschaft, überwacht und kontrolliert. Daneben wird der Postverkehr sowie der Telefonverkehr überwacht. Die Beamten dürfen nicht nur Gefangene, sondern auch deren Besucher, Fremdpersonen und Fahrzeuge kontrollieren.

Auch hier liegen die Schwerpunkte beim Auffinden von Schmuggelwegen und der Verhinderung des Einbringens von verbotenen Gegenständen. Zur Unterstützung werden Diensthunde eingesetzt. Werden verbotene Gegenstände sichergestellt, so leitet die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft oder das Fachdezernat der Kriminalpolizei Strafverfahren ein. Dies sind die speziellen Aufgaben des behördlichen Sicherheitsdienstes und/bzw. des Sicherheitsbeauftragten, welche die Aufgaben der Ermittlungsbeamten, innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten, wahrnehmen. Diese Beamten sind speziell geschulte Justizvollzugsbeamte, zu deren Hauptaufgaben folgende Tätigkeiten gehören: die Zerschlagung von Subkulturen innerhalb der Justizvollzugsanstalten, die Erstermittlung sowie Sicherung von Beweisen im Falle von Straftaten, die allgemeine und die besondere Sicherheit. Die Beamten erstellen in Zusammenarbeit mit den Juristen der JVA die besonderen Sicherungsmaßnahmen und setzen Zwangsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Justizvollzugbeamten durch.

Reichen die eigenen Mittel und Fähigkeiten der jeweiligen JVA nicht mehr aus, so besteht die Möglichkeit, insbesondere bei Spezialtransporten mit hohem Gefährdungsgrad, ein Sonderkommando (z. B. Sicherheitsgruppe Justizvollzug Baden-Württemberg) über das Justizministerium Baden-Württemberg anzufordern. Diese Beamten sind speziell dafür ausgebildet mit schwierigsten Situationen und Gefahrenlagen mit denen der normale Justizvollzugsbeamte bzw. Polizeivollzugsbeamte überfordert ist, zu bewältigen. Die SGJ BW ist das einzige bundesweit agierende Sonderkommando der Justiz in Deutschland. In verschiedenen anderen Bundesländern bestehen ähnliche Einsatzgruppen (z. B. OGS in Bayern, Sicherheitsgruppe Sachsen, Revisionsgruppen in Norddeutschland usw.) jedoch keine dieser Gruppen weist eine vergleichbare Struktur, Aufgabengebiete noch Einsatzspektrum auf wie die SGJ BW.

Jeder Justizvollzugsbeamte muss grundsätzlich damit rechnen, Zwangsmaßnahmen in Form des unmittelbaren Zwanges durchführen zu müssen. Hierbei sind sowohl Maßnahmen denkbar, welche zum Schutz des Gefangenen dienen (Suizidgefahr) als auch der Schutz der Allgemeinheit und im besonderen die Sicherheit und Ordnung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Der Beamte ist gemäß seinem gesetzlichen Auftrag verpflichtet, flüchtende Gefangene unter allen Umständen und mit jedem zur Verfügung stehenden Mittel zu verfolgen und ihre Rückführung in die zuständige JVA zu gewährleisten (Festnahmerecht). Der Schutz der Allgemeinheit hat hier oberste Priorität.

Auch außerhalb der Anstalten werden Justizvollzugsbeamte tätig. Im Zusammenhang mit Aus- und Vorführungen von Gefangenen welche zwangsläufig außerhalb der Anstalten durchzuführen sind (etwa zur Vorstellung von Gefangenen bei Fachärzten, Vorführungen vor Gericht, Bewachungen in Krankenhäusern, Ausführungen zu Angehörigen der Gefangenen). Teilweise müssen diese Vorführungen auch zwangsweise durchgeführt werden, z. B. Vorführung zur Hauptverhandlung. Daneben sind die Beamten auch für die Sauberkeit und Ordnung zuständig, hierbei kann es zu medizinischen Zwangsmaßnahmen kommen insbesondere dann, wenn Gefangene extrem unsauber sind. Hierbei müssen Säuberungen und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um epidemische Erkrankungen zu verhindern. Hierbei begibt sich der Beamte unweigerlich in die Gefahr mit hoch ansteckenden Krankheiten infiziert zu werden. Weiterhin arbeiten die Bediensteten eng mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Strafvollstreckungskammern und der Polizei zusammen.

Da der Vollzug den Lebensumständen in Freiheit soweit als möglich angepasst werden soll, besteht im Widerstandsfalle eine erhebliche Gefährdung der Beamten, da der Gefangene auch über Gegenstände verfügt, die als Waffe verwendet werden können. Hierzu werden teilweise spezielle Einsatzgruppen in den JVAen mit Schutzausstattungen ausgestattet, um das Schlimmste zu verhindern. Aber auch das bewahrt die Beamten nicht davor, im Einsatzfalle verletzt zu werden. Zur Durchführung dieser Aufgaben, bzw. zur Anwendung unmittelbaren Zwanges führen die Beamten Schusswaffen. Darüber hinaus stehen ihnen andere Waffen (Schlagstöcke, Reizstoffe wie z. B. Pfefferspray) und verschiedene Fesseln (z. B. Handschellen, Fußschellen) zur Verfügung. Darüber hinaus können Sonderformen wie das Tragen einer Fesseltasche oder ähnlichem angeordnet werden. Des Weiteren verfügen die Bediensteten über eine Ausbildung in Selbstverteidigung. Diese wird regelmäßig durch besonders ausgebildete BKS/Einsatztrainer innerhalb des Justizvollzuges trainiert.

Neben den normalen Einsatzfahrzeugen, den so genannten Gefangenentransportern (GTW), verfügt der Justizvollzug über ein umfangreiches Transportwesen für Gefangene. Die – permanent notwendigen – Gefangenentransporte werden ebenfalls von Justizvollzugsbeamten durchgeführt, außer in Bayern, wo für das Transportwesen die Schubabteilung der Polizei verantwortlich ist. Gemäß der GTV können die Transportfahrzeuge mit Sondersignal ausgestattet werden. Abweichungen hiervon sind möglich, jedoch nur mit besonderer Begründung zulässig (Fahrzeug, das nur zu Fiskalfahrten verwendet wird usw.).

Neben dieser Vielzahl an Aufgaben erfüllen verschiedene Justizvollzugsbeamte ihren Dienst im medizinischen Dienst als Sanitäter. Hier sind sowohl Pflegedienst als auch Notfalldienst an der Tagesordnung.

Der ständige Wandel der Gesellschaft macht es erforderlich, dass die Beamten eine schnelle und gute Auffassungsgabe besitzen, sich in Situationen hineindenken können, diese bewerten und dann zielgerichtet taktisch vorgehen. Die jahrelange Erfahrung im Umgang mit den schwierigsten Menschen unserer Gesellschaft setzen einen sehr gefestigten und standfesten Charakter voraus. Oftmals können gefährliche Situationen durch einen gesunden Menschenverstand (Menschen-/Charakterkenntnis) und durch das rein verbale auf-die-Person-zugehen entschärft werden. Sind diese Mittel jedoch erschöpft, so gilt die „Tit for tat“-Regel. Hierbei kann der Beamte in Situationen geraten, welche ihn unweigerlich z. B. zum Erstsprecher bei einer Geiselnahme machen. Dies kann der Beamte jedoch nur aufgrund einer intensiven psychologischen Grundausbildung, die er während seiner Ausbildungszeit (Vorbereitungsdienstzeit) erhält, bewältigen. Neben den theoretischen Kenntnissen ist ein dem Alter entsprechend trainierter Körper sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen eines Vollzugsbeamten für diesen Beruf unumgänglich. Regelmäßiger Sport ist eine Grundvoraussetzung für diesen Beruf, daher sieht der Dienstherr auch regelmäßig Dienstsport in Form von waffenloser Selbstverteidigung und Ausdauertraining vor.

Tätigkeitsfelder in der JVA

Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte.
  • Vollzugsdienstleitung
  • Dienstleitung
  • Abteilungsleitung
  • Bereichsleitung
  • Schichtleitung
  • Zentrale
  • Sicherheitsdienst/Sicherheitsbeauftragter
  • Einsatzgruppen
  • Dienstplaner
  • Torwache und Kraftfahrzeugschleuse (Ausweis, Personenkontrolle, Fracht sowie Kfz-Kontrolle)
  • Besuch – Besuchskontrolle, Vorführen und Überwachen
  • Abteilungsdienst
  • Vorführdienst
  • Sanitätsdienst
  • Atemschutzträger
  • Schießausbilder
  • Ausbildungsleiter
  • Leiter Freigängerheim und gelockerte Außenstellen
  • Kammer mit Brief- und Paketkontrolle
  • Küche
  • Bäckerei
  • Wäscherei
  • Gefangenensport
  • Sport- und Freizeitbereich
  • Einsatztrainer für BKS (Berufsspezifische Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung)
  • Werk- und Ausbildungsbetriebe
  • Betreuung
  • Gruppenarbeit (z. B. soziales Training) usw.
  • Gefangenentransport

Voraussetzungen und Ausbildung

Die duale Ausbildung dauert meist zwei Jahre, sie kann aber z. B. bei einem späteren Einsatz z. B. Krankenpflegedienst, Werkdienst auf 1,5 Jahre verkürzt werden (in NRW und im Saarland beträgt die Ausbildungszeit ebenfalls 2 Jahre auch wenn der Meisterbrief schon vorhanden ist), wenn man einen entsprechenden Beruf (z. B. Krankenpfleger) erlernt hat. Die theoretischen Abschnitte finden in einer Justizvollzugsschule statt; die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in verschiedenen Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Um zugelassen zu werden, benötigt man unter anderem die mittlere Reife sowie eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und Fachhochschulreife oder Abitur; Eingestellt wird zwischen dem 20. und 38. Lebensjahr. Ein tadelloses Führungszeugnis ist ebenfalls Voraussetzung für eine Einstellung.

Da die Gefangenen gegenüber den Beamten oft feindselig eingestellt sind, stehen die Beamten unter einer hohen psychischen Belastung. Die Vollzugsbeamten sind aber durch ihre zweijährige Ausbildung routiniert genug, um mit solchen Situationen professionell umzugehen.

Aufgrund der immer höher werdenden psychischen Belastung (u. a. aufgrund permanenten Personalmangels) stieg der Anteil an Frühpensionierungen kontinuierlich an, je nach Bundesland liegt der Anteil an Frühpensionierungen zw. 46 u. 56 Prozent. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist mit einem Anteil von 56 % an Frühpensionierungen Spitzenreiter.

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