Gesamteinkommen (Sozialrecht)
- Gesamteinkommen (Sozialrecht)
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Im deutschen Sozialrecht ist das Gesamteinkommen einer natürlichen Person definiert als die Summe der Einkünfte dieser Person im Sinne des deutschen Steuerrechts.
Das Gesamteinkommen ist in SGB4.§16 legaldefiniert.
abhängige Werte
Vom Gesamteinkommen der natürlichen Person hängt zum Beispiel ab,
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