- Geschäftsfall
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Ein Geschäftsvorfall oder Geschäftsfall ist ein Ereignis im Geschäftsprozess, das in der Buchhaltung erfasst werden muss, weil es finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat.
Mögliche Geschäftsvorfälle sind:
- Das Vermögen oder die Schulden verändern sich.
- Geld wird eingenommen oder ausgegeben.
- Das Ereignis führt zu Aufwand oder Ertrag.
In Anlehnung an die Systematik der Kontenkreise der doppelten Buchführung kann man ferner bestandswirksame und erfolgswirksame Geschäftsvorfälle unterscheiden:
- Der bestandswirksame Geschäftsvorfall ist erfolgsneutral, das heißt, es werden nur Vermögens- und Kapitalwerte untereinander getauscht beziehungsweise Vermögens- und Kapitalbestände verändert, beispielsweise beim Barkauf von Material. In diesem Fall wird Geldvermögen in Sachvermögen getauscht.
- Der erfolgswirksame Geschäftsvorfall bewirkt eine Änderung des Erfolgs beziehungsweise Gewinns, zum Beispiel in Form von Mieteinnahmen oder Umsatzerlösen.
Damit ein Geschäftsvorfall gebucht werden darf, muss er durch einen Beleg dokumentiert sein, entsprechend dem Prinzip: „Keine Buchung ohne Beleg“
Beispiele für Geschäftsvorfälle sind: Kauf, Verkauf, Verbrauch von Material in der Produktion, Zahlung von Gehalt.
Literatur
- Schmolke/Deitermann: Industrielles Rechnungswesen IKR, Winklers Verlag 1999, ISBN 3-8045-6652-9, S. 9
- Adolf J. Schwab: Managementwissen für Ingenieure, Springer Verlag, ISBN 3-540-44372-X
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