Gesellschaft für deutsche Sprache

Gesellschaft für deutsche Sprache

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist ein hauptsächlich von der Kultusministerkonferenz und dem Kulturstaatsminister finanzierter Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die deutsche Sprache zu pflegen und zu erforschen sowie die Funktion der deutschen Sprache im globalen Zusammenhang erkennbar zu machen. Die GfdS begleitet dabei den jeweils aktuellen Sprachwandel kritisch und gibt Empfehlungen für den Sprachgebrauch ab.

Der Verein wurde 1947 als Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins gegründet. Sitz der GfdS ist Wiesbaden.

Inhaltsverzeichnis

Tätigkeiten

Die GfdS unterhält einen Sprachberatungsdienst, in dem sie Privatpersonen, Firmen, Behörden und Institutionen bei der Klärung sprachbezogener Fragen (so zu Rechtschreibung, Grammatik oder Stil) unterstützt und Gutachten (etwa zu Vornamen) erstellt. Seit einiger Zeit ist er allerdings kostenpflichtig, weshalb die Anzahl der Anfragen stark zurückgegangen ist.

Alle zwei Jahre verleiht die GfdS in einem öffentlichen Festakt den Medienpreis für Sprachkultur. Außerdem wird in Zusammenarbeit mit der Alexander-Rhomberg-Stiftung der Alexander-Rhomberg-Preis für Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten vergeben. Seit 1971 erstellt die GfdS den sprachlichen Jahresrückblick „Wörter des Jahres“.

Tätigkeit für den Deutschen Bundestag

Der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag bietet Bundestag und Bundesrat sowie Ministerien und Behörden in Bund und Ländern seit 1966[1] Beratung bei allen Sprachfragen. Gesetzentwürfe, Verordnungen und andere Texte werden auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit überprüft.

Der Auftrag des Redaktionsstabs der GfdS ist in § 80a der Geschäftsordnung des Bundestags (GOBT) festgeschrieben:

(1) Ein beim Bundestag eingerichteter oder angesiedelter Redaktionsstab soll auf Beschluss des federführenden Ausschusses einen Gesetzentwurf auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen und bei Bedarf Empfehlungen an den Ausschuss richten. Der federführende Ausschuss kann den Redaktionsstab im gesamten Verlauf seines Beratungsverfahrens hinzuziehen und um Prüfung bitten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Änderungsanträgen, deren Annahme zu erwarten ist.
(2) Darüber hinaus bietet der Redaktionsstab auch sonstige sprachliche Beratung an.

Darüber hinaus sieht die Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vor, dass Gesetzesvorlagen der Bundesregierung ebenfalls dem Redaktionstab zuzuleiten sind:

„Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen. Gesetzentwürfe sind grundsätzlich dem Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag zur Prüfung auf ihre sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit zuzuleiten. (§ 42 Abs. 5)“

Die wichtigste Aufgabe des Redaktionsstabs beim Deutschen Bundestag besteht darin, Gesetz- und Verordnungsentwürfe sprachlich zu überarbeiten. Er bemüht sich bei der Prüfung der Rechtstexte um einfache und klare Formulierungen, wobei jedoch die Eigenheiten der Rechtssprache als einer Fachsprache berücksichtigt werden.

Tätigkeit für die Bundesministerien

Der Redaktionsstab Rechtssprache der GfdS wurde 2009 gegründet und beim Bundesministerium der Justiz angesiedelt.[2] Er berät alle Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften und ist das Ergebnis des zweijährigen Projekts „Verständliche Gesetze“, das auf eine parteiübergreifende parlamentarische Initiative zurückgeht.[3] Der Redaktionsstab Rechtssprache soll eine zwingende Sprachprüfung bereits in der ministeriellen Phase gewährleisten und somit einen Gesetzentwurf von Anfang an begleiten.[4][5][6] Der Redaktionsstab Rechtssprache ist also im Vergleich zum Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag bereits in einem früheren Stadium des Gesetzgebungsprozesses tätig und ergänzt somit dessen Arbeit.

Zeitschriften

Die GfdS ist der Herausgeber zweier Sprachzeitschriften: Der Sprachdienst und Muttersprache.

Der Sprachdienst ist eine Zweimonatsschrift mit einer Auflage von 3.200 Exemplaren (2007), die 1957 aus der praktischen Arbeit der GfdS entstand und bis heute zugleich ihr Mitteilungsblatt ist.

Die Zeitschrift wendet sich an ein breites sprachinteressiertes Publikum und beinhaltet Beiträge zu allen Fragen der deutschen Gegenwartssprache. Bekannt sind die regelmäßig erscheinenden Übersichten „Wörter des Jahres“ und „Die beliebtesten Vornamen“. In jeder Ausgabe werden Sprachanfragen von allgemeinem Interesse abgedruckt. Die Schwerpunkte sind Sprachentwicklung, Sprachkritik, Glossen, Wortgeschichte, Grammatik, Stil, Phraseologie, Terminologie, Namenkunde, Rechtschreibung.

Zusätzlich gibt der Verein die Vierteljahresschrift für deutsche Sprache Muttersprache heraus und legt zu besonderen Themen Buchveröffentlichungen vor.

Organisation

Vorsitzender ist der Sprachwissenschaftler Armin Burkhardt, der an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg lehrt, Geschäftsführerin ist Andrea-Eva Ewels aus Wiesbaden.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache unterhält derzeit 100 ehrenamtlich geleitete Ortsgruppen in über 35 Ländern (Stand: Oktober 2010).

Deutsche Zweigvereine

48 Zweigvereine haben ihren Sitz in Deutschland, wobei in jedem Bundesland mindestens ein Zweigverein vorhanden ist. In den Bundesländern mit mehr als einem Zweigverein hat ein Zweigverein seinen Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt.

Die meisten Vertretungen stellen dabei Nordrhein-Westfalen (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Münsterland, Siegen, Westliches Ruhrgebiet und Wuppertal) und Hessen (Bergstraße, Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Marburg an der Lahn und der Hauptsitz Wiesbaden). Diesen folgen Sachsen (Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zittau und Zwickau) mit fünf Vertretungen, Niedersachsen (Celle, Goslar, Göttingen und Hannover) sowie Baden-Württemberg (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe und Stuttgart) und Rheinland-Pfalz (Koblenz, Mainz, Pfalz und Trier) mit jeweils vier Vertretungen.

Weitere Bundesländer mit mehreren Zweigvereinen sind mit jeweils drei Vertretungen, Bayern (München, Nürnberg und Würzburg), Mecklenburg-Vorpommern (Greifswald, Rostock und Schwerin) sowie Thüringen (Erfurt und Weimar) und Sachsen-Anhalt (Halle/Saale und Magdeburg) und Brandenburg (Potsdam und Frankfurt/Oder) mit je zwei Zweigvereinen. Jeweils eine Vertretung befindet sich in Berlin, Bremen, Hamburg, im Saarland (Saarbrücken) und in Schleswig-Holstein (Kiel).

Ausländische Zweigvereine

Weitere 52 Zweigvereine haben ihren Sitz im Ausland, davon 22 außerhalb Europas. Mit den Zweigvereinen Kaliningrad, Moskau, Omsk, Polargebiet (Apatity), Saratow, St. Petersburg, Ural, Woronesch befinden sich allein acht Zweigvereine in Russland.

Im europäischen Ausland befinden sich weitere Zweigvereine in Brüssel (Belgien), Sofia (Bulgarien), Tallinn (Estland), Turku (Finnland), Tiflis (Georgien), Athen (Griechenland), Bozen, Mailand, Rom (alle Italien), Zagreb (Kroatien), Luxemburg, Innsbruck, Wien (beide Österreich), Warschau (Polen), Bukarest (Rumänien), Bratislawa (Slowakei), Madrid (Spanien), Prag (Tschechische Republik), Kiew (Ukraine) und Budapest (Ungarn).

Außerhalb Europas gibt es Zweigvereine in Afrika (6), Asien (9) und Amerika (7). Die sechs afrikanischen Zweigvereine haben ihren Sitz in Kairo (Ägypten), Jaunde (Kamerun), Lomé (Togo), Johannesburg, Kapstadt (beide Südafrika) und Windhoek (Namibia). Die in Nordamerika sitzenden Vertretungen befinden sich im Einzelnen in Boston, Chicago, Madison, New York und Philadelphia (alle USA). Die südamerikanischen Zweigvereine sind in São Paulo und Porto Alegre (beide Brasilien). Die asiatischen Zweigvereine sind in Hangzhou, Peking, Shanghai (alle China), Jerevan (Armenien), Tel Aviv (Israel), Tokio (Japan) und Pune (Indien) vertreten.

Mitgliedschaften/Kooperationen

Vertreten durch den Vorsitzenden ist die GfdS Mitglied im Rat für deutsche Rechtschreibung. 2003 gründete sie zusammen mit dem Goethe-Institut und dem Institut für Deutsche Sprache den Deutschen Sprachrat, dem später auch der Deutsche Akademische Austauschdienst beitrat.

Die GfdS steht im Austausch mit verschiedenen universitären und außeruniversitären Einrichtungen der Sprachwissenschaft, insbesondere mit der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung und dem Institut für Deutsche Sprache.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Steffi Menzenbach: Der Gesetzes-TÜV In: Das Parlament Nr. 27 vom 29. Juni 2009
  2. Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 17. März 2009
  3. Modellprojekt „Verständliche Gesetze“ auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz
  4. Webseite des BMJ: Die neue Sprachberatung
  5. Nicole Tepasse: Unsere Fragesteller möchten eindeutige Antworten In: Das Parlament Nr. 1-2 vom 5. Januar 2009
  6. Spiegel Online: Paragrafensprache – Expertenteam übersetzt Jura-Kauderwelsch ins Deutsche

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