Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die sich zum Ziel der Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes in einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben. (§ 705 BGB)

Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind beispielsweise:

Was im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt wird, unterliegt den zutreffenden öffentlichen Gesetzen. So gelten bei der OHG und der KG die Regelungen des Handelsgesetzbuches.

Der Vertragsschluss erfolgt formlos.

Der Gesellschaftsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft ist jedoch eine notarielle Beurkundung nach § 2 GmbHG bzw. § 23 AktG vorgeschrieben. Wird ein Grundstück in eine Unternehmung mit eingebracht, so erfordert der Gesellschaftsvertrag ebenfalls eine notarielle Beurkundung.

In der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag aber aus Gründen der Rechtssicherheit und damit der Beweissicherheit auch bei anderen Rechtsformen regelmäßig schriftlich abgeschlossen.

Bei der Aktiengesellschaft und bei der GmbH wird der Gesellschaftsvertrag auch als Satzung bezeichnet.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesellschaftsvertrag — Gesellschaftsvertrag, s.u. Gesellschaft 1) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gesellschaftsvertrag — Gesellschaftsvertrag, s. Gesellschaft, S. 720 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsvertrag — Gesellschaftsvertrag, Sozietätsvertrag, Übereinkommen zwischen zwei oder mehrern Personen zur Erreichung eines erlaubten Privatzwecks, wozu sie Geld, Sachen oder Dienstleistungen beitragen, bes. bei Bildung von Handelsgesellschaften (s.d.). Die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsvertrag — (societas), vertragsmäßige, das Vermögen betreffende Gemeinschaft. Das röm. Recht faßte die G.e nur auf als ein obligatorisches Verhältniß der Gesellschafter (socii, actio pro socio) zu einander; im Verhältniß zu Dritten gab es keinen G., sondern …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gesellschaftsvertrag — ↑Contrat social …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gesellschaftsvertrag — Ge|sẹll|schafts|ver|trag 〈m. 1u〉 Staatsvertrag, nach Rousseaus Lehre ein Vertrag zw. den bisher in unbeschränkter Freiheit lebenden Menschen, in dem sie ihren Willen dem Gesamtwillen unterordneten u. dadurch den Staat gründeten, Contrat social * …   Universal-Lexikon

  • Gesellschaftsvertrag — I. Grundsätzliches:1. Begriff: Die die Gesellschaft schaffende vertragliche Rechtsgrundlage. 2. Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Verträge finden Anwendung. Auch die ⇡ Anfechtung eines G. ist zulässig, hat aber keine… …   Lexikon der Economics

  • Gesellschaftsvertrag: Der Mensch und die Institutionen —   Montesquieulitt unter dem rechtlosen und unwürdigen Zustand des absolutistischen Staates und sah in England, dessen Rechtsordnung politisch und ökonomisch von Erfolgen gekrönt seine Bürger in Übereinstimmung mit der Regierung hervorgebracht… …   Universal-Lexikon

  • Gesellschaftsvertrag, Der — Gesellschaftsvertrag, Der,   französisch »Du contrat social«, Schrift von J. J. Rousseau (französisch 1762) …   Universal-Lexikon

  • Gesellschaftsvertrag — Ge|sẹll|schafts|ver|trag …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”