- Gesellschaftsvertrag
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Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die sich zum Ziel der Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes in einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben. (§ 705 BGB)
Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind beispielsweise:
- die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis
- die Befugnisse der Gesellschafter im Innenverhältnis
- die Frage der Haftung
- die Frage der Fortsetzung im Todesfall eines Gesellschafters
- die Verteilung des Gewinnes
Was im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt wird, unterliegt den zutreffenden öffentlichen Gesetzen. So gelten bei der OHG und der KG die Regelungen des Handelsgesetzbuches.
Der Vertragsschluss erfolgt formlos.
Der Gesellschaftsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft ist jedoch eine notarielle Beurkundung nach § 2 GmbHG bzw. § 23 AktG vorgeschrieben. Wird ein Grundstück in eine Unternehmung mit eingebracht, so erfordert der Gesellschaftsvertrag ebenfalls eine notarielle Beurkundung.
In der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag aber aus Gründen der Rechtssicherheit und damit der Beweissicherheit auch bei anderen Rechtsformen regelmäßig schriftlich abgeschlossen.
Bei der Aktiengesellschaft und bei der GmbH wird der Gesellschaftsvertrag auch als Satzung bezeichnet.
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