Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Basisdaten
Titel: Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Abkürzung: BüEnStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Datum des Gesetzes: 10. Oktober 2007
(BGBl. I S. 2332)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 2007
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, auch als Gemeinnützigkeitsreform bezeichnet, ist ein Artikelgesetz, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten in Deutschland verbessert. Dazu werden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt.

Im einzelnen ergaben sich folgende Änderungen:

  • Der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit (§ 3 Nr.26 EStG ) wurde von 1.848 € auf 2.100 € erhöht.
  • Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft (zum Beispiel als Funktionär, Gerätewart usw.) bleiben bis zu 500 €/Jahr steuerfrei.
  • Mitgliedsbeiträge für Fördervereine sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG).

Weblinks

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