Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung

Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung

Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000, am 6. Juli 2000 vom deutschen Bundestag verabschiedet, beinhaltet eine Neufassung des § 1631 BGB. Darin wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert. 1631 BGB Absatz 2 wird darin wie folgt gefasst:

„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Zugleich wurde am 2. November 2000 an § 16 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch folgende Ergänzung angefügt:

„Sie [Angebote zur Förderung der Erziehung] sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.“

Das Gesetz steht in engem Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom Jahr 1989 und des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland. Die „Kampagne Mehr Respekt vor Kindern“ diente dazu, diese Gesetzesänderung bekannt zu machen.[1]

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hob 2005 hervor, das Gesetz habe innerhalb der fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten zu einer Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung geführt. Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie habe aufgezeigt, das sich die Erziehungseinstellung der Eltern immer mehr mit dem Leitbild der gewaltfreien Erziehung decke. Außenstehende hätten nun eine größere Bereitschaft, sich gegebenenfalls einzumischen, und Eltern hätten eine größere Bereitschaft, Hilfsangebote entgegenzunehmen.[2][3]

Die Veröffentlichung des verabschiedeten Gesetzes im Bundesgesetzblatt zeigt zudem Änderungen der Kindesunterhaltsregelungen.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. http://www.kinder-ministerium.de/pdf/nap_gewalt.pdf#page=4
  2. Ideal einer Erziehung ohne Gewalt setzt sich durch, Pressemitteilung des deutschen Justizministeriums, Berlin, 20. Oktober 2005
  3. Brigitte Zypries: „Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung“ als Beispiel für Bewusstseinswandel durch Recht
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