- Gesetz über das Schornsteinfegerwesen
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Basisdaten Titel: Gesetz über das
SchornsteinfegerwesenKurztitel: Schornsteinfegergesetz Abkürzung: SchfG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Gewerberecht FNA: 7111-1 Ursprüngliche Fassung vom: 15. September 1969
(BGBl. I S. 1634)Inkrafttreten am: 1. Juli 1969 Letzte Neufassung vom: 10. August 1998
(BGBl. I S. 2071)Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 28. März 2009
(BGBl. I S. 643, 644)Inkrafttreten der
letzten Änderung:2. April 2009
(Art. 7 G vom 28. März 2009)Außerkrafttreten: 1. Januar 2013
(Art. 4 Abs. 4 G vom
26. November 2008)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen, kurz „Schornsteinfegergesetz”, regelt unter anderem das Kehrmonopol und die Beleihung der Bezirksschornsteinfegermeister.
Das Schornsteinfegergesetz ist ein „Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung“ vom 13. April 1935, aufgrund dessen die „Verordnung über das Schornsteinfegerwesen“ vom 15. April 1935 und 28. Juli 1937 erlassen werden konnte. Festgelegt wurde die Kehr- und damit Gebührenpflicht und die Einteilung in Kehrbezirk-Monopole. Ob bei den Absichten der Gesetzgebung der Brandschutz im Vordergrund stand oder der Wunsch, flächendeckend alle Dachböden und Keller auf unerlaubte Tätigkeiten oder sich dort aufhaltende Personen überprüfen zu können, bedarf einer gesonderten Untersuchung.
Die seit 1969 neu gefasste Monopolregelung wird unter anderem von der EU-Kommission als Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit angesehen. Weiterhin wird teilweise die Befugnis zum Betreten der Wohnung zur Kehrung oder Überprüfung gemäß § 1 Absatz 3 kritisiert; es soll ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.
Ablauf des Gesetzes
Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Es wird abgelöst durch das „Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG” („Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk”) vom 26. November 2008.[1]
Einzelnachweise
Weblinks
- Gesetzestext
- Änderungen und neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- Entwurf Schornsteinfegergesetz 2008
- Schornsteinfeger-Monopol soll fallen: EU-Ausländer dürfen bald deutsche Kamine fegen (Spiegel-Online vom 6. Dezember 2006)
- BMWi übermittelt Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes an EU Kommission (Pressemitteilung des BMWi vom 14. Dezember 2006)
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