Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen

Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) regelt die Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr sowie ziviler Wachpersonen.

Es dient als Streitkräftepolizeirecht und wird durch innerdienstliche Weisungen und Dienstvorschriften der Bundeswehr, vor allem durch die Zentrale Dienstvorschrift 14/9, ergänzt. Das UZwGBw soll es der Bundeswehr ermöglichen, sich vor Straftaten gegen die Bundeswehr und Störungen der dienstlichen Tätigkeit zu schützen. Es ist die wichtigste Rechtsgrundlage für Soldaten für die Ausübung von Zwang gegenüber von Privatpersonen und gilt auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall unverändert. Rechtsbegriffe, die im Gesetz zur Verwendung kommen, entsprechen denen der Strafprozessordnung und dem allgemeinen Polizeirecht.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges und die Ausübung besonderer
Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr
und verbündeter Streitkräfte sowie
zivile Wachpersonen
Früherer Titel: Gesetz über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges und die Ausübung besonderer
Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und
zivile Wachpersonen
Abkürzung: UZwGBw
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gefahrenabwehr / Verwaltungsrecht
FNA: 55-6
Datum des Gesetzes: 12. August 1965 (BGBl. I S. 796)
Inkrafttreten am: 17. November 1965
Letzte Änderung durch: 2. Dezember 2007
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Gliederung des Gesetzes

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Berechtigte Personen
§ 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche
§ 3 Straftaten gegen die Bundeswehr

Zweiter Abschnitt: Anhalten von Personen, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges

§ 4 Anhalten und Personenüberprüfung
§ 5 Weitere Personenüberprüfung
§ 6 Vorläufige Festnahme
§ 7 Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung
§ 8 Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
§ 9 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges

Dritter Abschnitt: Anwendung des unmittelbaren Zwanges

§ 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
§ 11 Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
§ 12 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 13 Hilfeleistung für Verletzte
§ 14 Fesselung von Personen
§ 15 Schusswaffengebrauch gegen Personen
§ 16 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
§ 17 Androhung des Schußwaffengebrauchs
§ 18 Explosivmittel

Vierter Abschnitt: Schlußvorschriften

§ 19 Einschränkung von Grundrechten
§ 20 Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten
§ 21 Inkrafttreten

Siehe auch

Weblinks


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