- Personenkontrolle
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Eine Personenkontrolle dient der Identitätsfeststellung einer Person durch berechtigte Amtsträger (Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Fischereiaufseher usw.). Sie kann dabei zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erfolgen.
Durch die Identifizierung einer Person kann man Berechtigungen prüfen (z. B. Fahrerlaubnisrecht, Waffenrecht, ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnis), Datenabgleiche sowie Statuszuordnungen vornehmen (Uniformtragerecht, Aufenthaltsrecht in einem Verkehrsmittel oder in einer Anlage, unterliegt die Person dem Wehrrecht? usw.).
Einer Personenkontrolle können auch anderen Maßnahmen vorausgehen oder eine Folgemaßnahme darstellen.
Bei einer namentlich unbekannten Person wird polizeilicherseits das Personenfeststellungsverfahren angewendet.
Sonstiges
Eine Personenkontrolle kann auch von Nicht-Amtsträgern vorgenommen werden. Diese ist dann aber freiwillig und erstreckt sich meist nur auf das Vorzeigen von Ausweisen. Beispiele hierfür sind die Alterskontrolle vor Diskotheken oder das Betreten von Personen auf ein Betriebsgelände.
Eine Personenkontrolle kann aber auch in Form einer "Leibesvisitation" erfolgen - z.B. im Rahmen einer Einlasskontrolle zu öffentlichen Großveranstaltungen. Diese Kontrolle unterliegt allerdings dem freiwilligen Unterwerfungsakt der zu kontrollierenden Person. Bei diesen Kontrollen handelt es sich nicht um Kontrollen zur Feststellung der Identität, sondern vielmehr um eine Kontrolle, die den Zweck hat, Personen die Mitführung von verbotenen Gegenständen zu verwehren. Diese Kontrollen werden den Präventivkontrollen zugeordnet.
Siehe auch
- Operative Personenkontrolle
- Zollkontrolle
- Grenzkontrolle
- Fahrzeugkontrolle (Polizei)
- Fahndung
- Fahrkartenkontrolle
- Sicherheitskontrolle
- Leibesvisitation
- Vereinzelungsanlage
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)
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- Polizeiliches Handeln
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