- Gespanndienst
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Unter Gespanndienst versteht man das, meist unentgeltliche, zur Verfügungstellen eines Gespannes oder Fuhrwerkes zu gemeinnützigen Zwecken (Beispiel: Feuerwehr, in Küstenregionen auch Seenotrettung, ggf. Straßendienst).
Die Verpflichtung zu Gespanndiensten und ihre Wertigkeit wurde in den Gemeindesatzungen festgeschrieben. Zum Gespanndienst wurden Zugtier-Gespanne in der Regel Pferde-Gespanne in früherer Geschichte wohl auch Ochsen-Gespanne herangezogen.Mit der Gestellung eines Gespanndienstes konnten sich Gespannbesitzer häufig von weiteren Lasten (zum Beispiel zur Verfügungstellung der eigenen Arbeitskraft) zu gemeinnützigen Zwecken befreien bzw. die Lasten auf das Führen des Gespannes beschränken.
Gespanndienste wurden auch häufig von kleineren Bauern und Pächtern erbracht um damit Pacht gegenüber dem Verpächter/Großgrundbesitzer in Form von Arbeitsleistung abzugelten.
Kategorien:- Verwaltungsgeschichte
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