Gettier-Problem

Gettier-Problem

Das Gettier-Problem entsteht aus einem Einwand gegen die sog. klassische Analyse des Wissens (KAW oder englisch JTB für Justified True Belief). Diese definiert Wissen als a) gerechtfertigte b) wahre c) Meinung (Überzeugung). Eine gerechtfertigte wahre Meinung kann auch durch "Zufall" wahr sein und ist dann kein Wissen, wie die KAW aber behaupten würde. Und daher muss die KAW falsch sein. Das Gettier-Problem besteht nun darin, KAW so zu verbessern, dass sie mit derartigen Fällen zufällig wahrer, gerechtfertigter Meinung umgehen kann, oder durch eine andere, bessere Analyse zu ersetzen. Das Problem geht auf den berühmten, nur drei Seiten umfassenden Aufsatz "Is Justified True Belief Knowledge?" (1963) (dt. "Ist gerechtfertigte, wahre Meinung Wissen?", 1987) von Edmund Gettier zurück. Das Gettier-Problem ist eines der Hauptprobleme der gegenwärtigen Erkenntnistheorie.

Inhaltsverzeichnis

Die Standardanalyse von Wissen als gerechtfertigte wahre Meinung

Bis zur Publikation von Gettiers Aufsatz nahmen die meisten Erkenntnistheoretiker an, Wissen ließe sich als gerechtfertigte wahre Meinung analysieren. Genauer:

Ein Subjekt S weiß, dass P, dann und nur dann, wenn:

  • (i) S glaubt, dass P,
  • (ii) P ist wahr, und
  • (iii) S hat gute Gründe zu glauben, dass P.

Nach der ersten Bedingung (Überzeugungsbedingung) kann man nur wissen, was man auch glaubt. (Hier werden, wie oft in der gegenwärtigen Erkenntnistheorie, "glauben“, "meinen“, "für wahr halten“, "überzeugt sein“ synonym verwendet.) Nach der zweiten Bedingung (Wahrheitsbedingung) kann man nur wissen, was auch tatsächlich der Fall ist. Nach der dritten Bedingung (Rechtfertigungsbedingung) darf die Meinung nicht bloß geraten sein o.ä.; der Glaubende muss in der Lage sein, Gründe für seine Überzeugung anzuführen. Was genau unter der dritten Bedingung zu verstehen ist, ist umstritten. Gettier setzt jedoch nur zwei Annahmen über Rechtfertigung voraus, die vergleichsweise unkontrovers sind (vgl. Gettier 1963: 121): (1) Fallibilismus: Eine gerechtfertigte Meinung kann falsch sein. (2) Deduktive Geschlossenheit: Wenn man aus einer gerechtfertigten Meinung eine andere Meinung logisch korrekt ableitet, dann ist auch die zweite Meinung gerechtfertigt. Das Gettier-Problem sollte daher für all jene Varianten der Standardanalysen von Wissen einschlägig sein, die die beiden Annahmen über Rechtfertigung teilen.

Gettiers Gegenbeispiele

Gettier gibt zwei Gegenbeispiele für gerechtfertigte wahre Meinungen, die dennoch kein Wissen seien. Die drei Bedingungen seien in diesen Fällen erfüllt, aber es handele sich nicht um Wissen. Die drei Bedingungen der Standardanalyse seien daher nicht hinreichend.

Erstes Gegenbeispiel

Smith und Jones haben sich für eine Arbeitsstelle beworben. Smith hat starke Gründe, das Folgende zu glauben:

  • (a) Jones ist derjenige, der den Arbeitsplatz bekommen wird, und Jones hat zehn Münzen in seiner Tasche.

Smiths Gründe für (a) bestehen darin, dass der Chef ihm versichert hat, dass er am Ende Jones auswählen würde, und dass er, Smith, die Münzen in Jones' Tasche vor zehn Minuten gezählt hat. Aus (a) zieht Smith den folgenden Schluss:

  • (b) Derjenige, der den Job bekommt, hat zehn Münzen in der Tasche.

Smith glaubt (b) nur deshalb, weil er die logische Schlussfolgerung von (a) nach (b) einsieht. In diesem Fall ist Smith gerechtfertigt, (b) zu glauben.

Nun ist es jedoch so, dass – ohne dass Smith dies weiß – Smith den Job bekommt, und Smith ebenfalls – ohne dass Smith dies weiß – zehn Münzen in der Tasche hat. (b) ist daher wahr, obwohl (a), woraus Smith (b) gefolgert hat, falsch ist.

In unserem Beispiel gilt daher:

  • (ii) Smith glaubt, dass (b),
  • (ii) (b) ist wahr,
  • (iii) Smith ist gerechtfertigt zu glauben, dass (b).

Aber es ist auch klar, dass Smith nicht weiß, dass (b) wahr ist. Denn (b) ist nur deshalb wahr, weil Smith den Arbeitsplatz bekommt und zehn Münzen in der Tasche hat, und nicht etwa deshalb, weil Jones den Arbeitsplatz bekommt und zehn Münzen in der Tasche hat. Smith gründet seine Meinung, dass (b), auf das Nachzählen der Münzen in Jones‘ Tasche und darauf, dass er fälschlicherweise annimmt, dass Jones den Job bekommen würde.

Zweites Gegenbeispiel

In Gettiers Gegenbeispiel geht Smith davon aus, dass Jones einen Ford fährt. Er hat starke Gründe (oder Evidenz) für diese Annahme: Seit er Jones kennt, hat dieser immer einen Ford gefahren, und Jones hat Smith, in einem Ford sitzend, zu einer Fahrt eingeladen. Hinzu kommt, dass Smith einen weiteren Freund hat, der Brown heißt und über dessen derzeitigen Aufenthaltsort Smith keine Kenntnis hat.

Mit der starken Evidenz für die Proposition (c) „Jones besitzt einen Ford“ im Rücken schlussfolgert Smith die weitere Proposition (d):

  • (d) Jones besitzt einen Ford, oder Brown hält sich in Barcelona auf.

Nun kommt es aber gänzlich anders: In Wahrheit besitzt Jones überhaupt keinen Ford, sondern hat diesen lediglich geliehen. Folglich ist die Proposition (c), für die Smith starke Evidenz hatte, falsch. Zufälligerweise hält sich Brown jedoch tatsächlich in Barcelona auf, wodurch die Proposition (d) sich bewahrheitet. Auch hier hat Smith eine wahre gerechtfertigte Meinung, aber dennoch kein Wissen.

Allgemeine Kennzeichen

Allgemein zeichnen sich Gettier-Probleme dadurch aus und werden als solche charakterisiert, dass ein gerechtfertigter Glaube in einer anderen Weise als erwartet wahr wird. Eine neue Analyse des Wissens muss diesen epistemischen Zufall in Angriff nehmen.

Problematisierung verschiedener Lösungsansätze

Elimination falscher Annahmen

In den beiden Beispielen kommt die gerechtfertigte wahre Meinung durch einen Schluss aus falschen Prämissen zustande. Es wäre aber verfrüht zu meinen, dass die Standardanalyse nun einfach zu verbessern wäre durch Anhängen einer Zusatzklausel:

  • (iv) Die Meinung, dass P, beruht nicht auf einem Schluss aus einer falschen Annahme.

Dass auch diese modifizierte Standardanalyse nicht hinreichend ist, haben weitere Beispiele gezeigt (siehe Feldman 1974), etwa das folgende:

Smith betritt einen Raum und sieht Jones. Er bildet umgehend die gerechtfertigte Meinung

  • (e) Jones ist im Zimmer.

Tatsächlich aber hatte Smith nicht Jones gesehen, sondern eine originalgetreue Nachbildung von Jones. Nun ist aber, wie es der Zufall will, Jones wirklich im Zimmer - wenngleich Smith ihn natürlich gar nicht gesehen hat.

Smith‘ Meinung, dass (e), ist eine gerechtfertigte wahre Meinung, die nicht auf einer falschen Annahme beruht, aber dennoch kein Wissen.

Forderung nach Kausalität

Die Idee, eine Kausalität zwischen dem Fakt und dem Glauben desselben zu fordern, also

  • (iv) Die Meinung, dass P, steht in kausalem Zusammenhang zu P.

löst das Grundproblem und auch das obige Beispiel der Nachbildung, da kein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwesenheit Jones' und Smith's Glaube daran besteht. Jedoch ist auch hier eine Erweiterung um einen kausalen Zusammenhang möglich, wenn man annimmt, dass die Nachbildung nur deshalb im Zimmer ist, weil Jones sie eben dort erstellt hat. In dieser Version ist die neue Definition des Wissens damit ebenfalls unzulänglich. Der Einwand, dass hier kein adäquater kausaler Zusammenhang bestehe, entbehrt eine Bestimmung des Begriffes „adäquat“.

Forderung einer Erfolgswahrscheinlichkeit

Eine weitere Möglichkeit wäre die Forderung, dass der epistemische Erfolg, d. h. dass die geglaubte Aussage wahr ist, auch wahrscheinlich war. Denn dann wären die eingetretenen, höchst unwahrscheinlichen Fälle der Gettier-Probleme vom Wissensbegriff ausgeschlossen.

Allerdings müsste so auch der Glaube, nicht im Lotto zu gewinnen, Wissen sein, falls er sich bewahrheitet, da dieses Ereignis sehr wahrscheinlich ist. Zu behaupten, man glaube nicht nur, sondern wisse, dass man nicht gewonnen hat, erscheint dagegen widersinnig.

Historische Einordnung

Oftmals schreibt man bereits Platon zu, Wissen als gerechtfertigte wahre Meinung verstanden zu haben. So findet sich im Menon die traditionelle Bestimmung des Wissens (episteme) als durch Begründung gebundene richtige Meinung (orthe doxa): Statt dem momentanen Erwogenwerden zu entgleiten, werde die richtige Vorstellung durch eine Begründung dauerhaft festgehalten.[1] Auch im Gorgias werden Wissen und Überzeugtsein dadurch definiert, dass zum Wissen stets Wahrheit gehört, zum Überzeugtsein jedoch nicht zwangsläufig;[2] ebenso spricht Platon im Politikos von „wahrer Meinung mit Absicherung“ (alethes doxa meta bebaioseo).[3]

Diese Analyse stellt Platon jedoch im Theaitetos infrage: Er negiert hierbei gerade, dass Wissen (episteme) "wahre Meinung [über x] mit Wissen von einem Unterschied [von dem, was x von allen relevanten Alternativen x-artigen Typs unterscheidet]: Grund oder Erklärung" wäre (doxa orthê meta epistêmês diaphorotêtos: logou […] proslêpsis).[4] Die Bestimmung von Wissen als „wahre Meinung mit Begründung“ wird verworfen,[5] da die Begründung einer Meinung wiederum begründet werden müsste und ebenso die Begründung der Begründung, was zu einem infiniten Regress führen würde. Vielmehr müsste es einen begründungslosen Anfang aller Begründung geben. Die Begründung einer Meinung muss sich daher auf bereits vorhandenes Wissen stützen, um die wahre Meinung zu Wissen werden zu lassen.[6] Jedoch kann auch die Definition „Wissen ist durch Wissen begründete wahre Meinung“ nicht gültig sein, da der zu definierende Begriff in der Definition enthalten ist und dies zu einem Zirkelschluss führen würde. Der Dialog endet aporetisch.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde dennoch rege kolportiert, dass Platon Wissen als wahre gerechtfertigte Meinung analysiert hätte und somit als Wegbereiter der Standardanalyse zu sehen sei.[7]

Literatur

Primärliteratur

  • Edmund Gettier: Is Justified True Belief Knowledge?, in: Analysis 23 (1963), pp. 121-123. Dt. „Ist gerechtfertigte, wahre Meinung Wissen?“, in: Peter Bieri (Hg.): Analytische Philosophie der Erkenntnis.‘‘ Frankfurt/M., 1987, pp. 91-93.

Sekundärliteratur

  • Richard Feldman: "An Alleged Defect in Gettier Counterexamples”, in: Australasian Journal of Philosophy‘‘ 52 (1974), pp. 68-9.
  • Alvin Goldman: "A Causal Theory of Knowing“, in: The Journal of Philosophy 64 (1967), pp. 335-372
  • Keith Lehrer und Thomas Paxson: "Knowledge: Undefeated Justified True Belief“, in: The Journal of Philosophy 66 (1969), pp. 1-22.
  • Robert Nozick: Philosophical Explanations. Cambridge/Ms., 1981.
  • Marshall Swain: "Epistemic Defeasibility“, in: American Philosophical Quarterly 11 (1974), pp. 15-25.

Einzelnachweise

  1. Platon, Menon, 98 a: dêsê aitias logismô
  2. Platon, Gorgias 454 d
  3. Politikos 309c
  4. Zur Interpretation: Timothy Chappell: Plato on Knowledge in the Theaetetus, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben), Kelly L. Ross: Knowledge, 2007
  5. Platon, Theaitetos, 210 a-b
  6. Platon, Theaitetos, 203 c-d
  7. So etwa schon im Stellenkommentar von Lewis Campbell: The Sophistes and Politicus of Plato, with a Revised Text and English Notes, Oxford 1867, 184: "'real true opinion with confirmation:' i.e. knowledge, as defined in Theaet. sub fin. and Meno 98 a, b; Phaedo 76; Tim. 51 d, e; Legg. 2, 653 b". Dagegen wendet sich schon Hans Henning Raeder: Platons Philosophische Entwickelung, Teuber 1905, 347 mit Hinweis darauf, dass am Ende des Theaitetos nur die doxa auf real existierende Objekte bezogen werde, für Wissen aber ein höherer Status reserviert bleibe. Noch Rainer Enskat: Authentisches Wissen. Was die Erkenntnistheorie beim Platonischen Sokrates lernen kann, in: Amicus Plato magis amica veritas. Festschrift für Wolfgang Wieland zum 65. Geburtstag, Berlin/New York 1998, 101-43, 103f meint, Platon habe im Theaitetos die "differenzierteste Arbeitsdefinition des Wissensbegriffs" gegeben, an die Gettier nahtlos anknüpfe.

Weblinks


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