- Evidenz
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Evidenz (vom lateinischen ex „aus“ und videre „sehen“ - das Herausscheinende) bezeichnet das dem Augenschein nach Unbezweifelbare, das durch unmittelbare Anschauung oder Einsicht Erkennbare. Evident ist ein Sachverhalt, der unmittelbar ohne besondere methodische Aneignung klar auf der Hand liegt.
Der Begriff darf nicht mit dem englischen evidence verwechselt werden, der mit „Beweis“ oder „Beleg“, im juristischen Bereich auch mit "Zeugenaussage" übersetzt wird (vgl. etwa den fehlübersetzten Begriff „Evidenzbasierte Medizin“) [1].
In der Philosophie gibt es unterschiedliche erkenntnistheoretische präzisierende Vorschläge, wie ein damit zu verbindender spezifischer Begriff zu analysieren ist - und Positionen, ob und in welchem Umfang und Kontext menschlicher Erkenntnis so bestimmte Evidenzen verfügbar sind. Viele Erkenntnistheoretiker nehmen an, dass Wissen auf dem Gerechtfertigtsein von Meinungen und letztlich auf einem Fundament gründet, das man als aus "Evidenzen" bestehend beschreiben kann. Den Begriff der Evidenz bzw. der Gewissheit und die Mechanismen des Zustandekommens von Evidenzen zu verstehen, ist demnach zentral für die Erkenntnistheorie.
In der Wissenschaftstheorie bezeichnet man mit dem Ausdruck "Evidenz" zumeist diejenigen empirischen Befunde, welche Theorien bestätigen oder an welchen Bestätigungsversuche scheitern. Es werden unterschiedliche Analysen diskutiert, welche Art von Beziehung dafür aufkommt, dass ein bestimmter Befund als "Evidenz für" das Bestehen eines bestimmten Sachverhalts oder die Wahrheit bestimmter Hypothesen gelten kann - etwa deduktive, erklärende oder probabilistische Beziehungen.
Philosophische Positionen
In der Philosophie kennzeichnet man mit dem Wort „evident“ oft Sachverhalte, für welche man eine tiefergehende Begründung für undurchführbar oder unnötig hält, etwa weil der Sachverhalt unmittelbar, d.h. ohne die Evidenz störende Vermittlungen, gegeben und damit zum Beispiel auch schwerlich mit noch grundsätzlicheren Evidenzen bezweifelbar sei. Zumeist besteht ein enger Zusammenhang mit dem erkenntnistheoretischen Begriff der Gewissheit.
Unter den vielen zum Thema vorgebrachten Analysen wurde beispielsweise vertreten, dass Evidenz in der Zuverlässigkeit der empirischen Sinneserkenntnis gründe und darum umso weniger plausibel sei, je mehr Theorie hinzutritt. Ebenso wurde zum Beispiel vertreten, dass gerade empirische Erkenntnis unzuverlässig sei und nur die reine Vernunftwissenschaft der Mathematik Evidenz erreiche.
Epikur: Evidenz nur in der empirischen Wahrnehmung
Epikur vertritt eine empiristische Position: allein die Sinneswahrnehmung bietet Evidenzen.[2]
Johannes Duns Scotus: Intuitive Erkenntnis
Johannes Duns Scotus beschreibt die Evidenz als intuitive Erkenntnis. Jeder Begriff, den man von einem Gegenstand bildet, hat notwendig die Eigenschaft, dass er auch auf andere Gegenstände anwendbar ist. Selbst die detaillierteste Beschreibung einer Sache schließt nicht aus, dass mit dieser Beschreibung auch ein anderer Gegenstand erfasst werden kann. Das besondere Wesen eines Gegenstandes, seine individuelle Einheit, erkennt man nur durch eigene, unmittelbare Anschauung und nicht durch Beschreibung eines Dritten. Intuitive Erkenntnis ist vor allem auf der Gefühls- bzw. Wahrnehmungsebene angesiedelte, unmittelbare Grundlage zum Erkennen der Singularitäten (der Einzigartigkeiten), die im Individuum jeweils kontingent (als zufällige Eigenschaften angeordnet) sind. Das Singuläre wird schon aufgenommen, bevor der Verstand in der abstrahierten Erkenntnis das Universelle im Gegenstand erfassen kann. Die begriffliche Beschreibung ist auf die Teile des Gegenstandes gerichtet und damit sekundär.
Intuitive Erkenntnis ist ein Vorgang der unmittelbaren Anschauung, die einerseits die sinnliche Präsenz des Wahrgenommenen enthält und andererseits das „hier und jetzt“ eines Gegenstandes im Verstand widerspiegelt. Insbesondere das Wissen um das Sein eines Gegenstandes zählt zu dieser Erkenntnisweise. Die intuitive Erkenntnis macht die Existenz eines Gegenstandes evident. Ohne intuitive Erkenntnis wüsste der Mensch nichts über sein Innenleben. Erst intuitive Erkenntnis ermöglicht Reflexion und Selbsterkenntnis.
Laut Scotus sind einige Methoden und Prozesse der Erkenntnis in ihrem Ursprung nicht zu beweisen. Hierzu zählt er:
- die Prinzipien der Logik, also die Sätze von der Identität, des Widerspruchs und vom Ausgeschlossenen Dritten;
- die Gegenstände der unmittelbaren, im Einzelfall gegebenen Erfahrung durch die Sinne;
- die Intentionalität des eigenen Handelns, zum Beispiel der künstlerische Akt oder der Willensakt.
Descartes: Evidenz im klaren und deutlichen Denken
Für René Descartes steht das Ziel einer Begründung der wissenschaftlichen Erkenntnis im Zentrum. Er vertritt eine rationalistische Position: Denken hat mit Evidentem zu tun, wenn die Vorstellungen klar und deutlich (clare et distincte) sind. Dies zeigt sich, wenn die Vorstellung „dem aufmerksamen Geist gegenwärtig und offenkundig ist.“[3] Der Ausgangspunkt der Erkenntnis und damit der Wissenschaften ist die sich allem Zweifel entziehende letzte Evidenz des sich selbst denkenden Subjekts (cogito ergo sum).
Leibniz: Evidenz als Gewissheit der Verknüpfungen von Vorstellungen
Leibniz nimmt zahlreiche Gedanken von Descartes auf, präzisiert sie und integriert sie in Entwürfe einer komplexen Gesamttheorie. Auch für ihn gründet Evidenz nicht in der Empirie, sondern im Denken, und zwar einer "lichtvolle(n) Gewissheit, die aus der Verbindung von Vorstellungen resultiert"[4]
John Locke: Evidenz in der Anschauung
Locke arbeitet eine empiristische Position weiter aus: in der sinnlichen Intuition gründe alle Gewissheit (certainty) und Evidenz unseres Wissens.[5]
David Hume: Evidenz als bloß subjektive Gewissheit
Für den Skeptiker David Hume ist Evidenz bloß subjektive Gewissheit, die nicht zur Begründung von Wissenschaften geeignet ist.
Immanuel Kant: Evidenz nur in der Mathematik
Kant hat Evidenz als apodiktische "anschauende Gewissheit" bestimmt. Diese sei nur in der Mathematik gegeben, weil nur dort Beweise mittels "intuitiv" einsichtiger Axiome erfolgten.[6]
Friedrich Schleiermacher: kein Wissen ohne Evidenzgefühl
Schleiermacher betont in seiner Dialektik[7], dass für uns Wissen einhergeht mit einem Gefühl des Überzeugtseins, welches er auch "Evidenzgefühl" nennt.
Brentano: Intuitionismus auch für die Moral
Für Franz Brentano war der Begriff der Evidenz grundlegend für seine Auffassung von Wahrheit[8]. Die Theorie der Wahrheit als Übereinstimmung eines Urteils mit einem Gegenstand (Korrespondenztheorie) betrachtete er als sachlich falsch, weil sie notwendig in einen Zirkel führe. Als evident bezeichnete er solche Urteile, die eine vollkommen einfache Erlebnisqualität ausdrücken. Solche Erfahrungen kann man nicht auf einfachere Bestimmungen zurückführen. Der Begriff der Evidenz ist deshalb nicht definierbar, sondern nur erfahrbar. Man kann an der Wahrheit des Urteils „1+1=2“ nicht zweifeln.
Evidente Urteile entstehen durch Intuition und beschränken sich auf die innere Wahrnehmung und einfache Beziehungen zwischen Begriffen. Die Gleichsetzung von wahr mit evident in der Erkenntnistheorie übertrug Brentano auf die Ethik, wo evident dann gut bedeutet. Auch hier lässt sich der Begriff nicht exakt bestimmen, sondern nur durch konkrete emotionale Akte der Zustimmung (Liebe) oder der Ablehnung (Hass) erfahren.[9]
Husserl: Evidenz als Bestätigung
Edmund Husserl schließt an seinen Lehrer Brentano an, entwickelt jedoch einen schwächeren Evidenzbegriff: Evidenz ist das objektive Korrelat zum subjektiven Fürwahrhalten ("Intention") eines Sachverhalts; Evidenz bestehe jeweils, "wo immer eine setzende Intention (zumal eine behauptende) ihre Bestätigung durch eine korrespondierende und voll angepaßte Wahrnehmung, sei es auch eine passende Synthesis zusammenhängender Einzelwahrnehmungen, findet"[10] Evident kann auch sein, dass ein behaupteter Sachverhalt nicht gegeben ist.
- „Evidenz ist in einem allerweitesten Sinne eine Erfahrung von Seiendem und So-Seiendem, eben ein Es-selbst-geistig-zu-Gesicht-Bekommen. Widerstreit mit dem, was sie, was Erfahrung zeigt, ergibt das Negativum der Evidenz (oder die negative Evidenz) und als seinen Inhalt die evidente Falschheit.“[11]
Das subjektive Fürwahrhalten beinhaltet die Irrtumsmöglichkeit. Daher kann Evidenz mehr oder weniger vollkommen sein. Im vorwissenschaftlichen Bereich sind Evidenz und Wahrheit grundsätzlich relativ und dies genügt auch für das Alltagsleben. „Wissenschaft aber sucht Wahrheiten, die ein für allemal und für jedermann gültig sind und gültig bleiben, und demgemäß neuartige und bis ins letzte durchgeführte Bewährungen.“[12] Der Wissenschaftsprozess ist ein sich immer korrigierender Vorgang aufgrund neuer Erkenntnisse, der aber als Ziel das Ideal der vollkommenen Evidenz immer im Auge hat. Die vollkommene Evidenz ist der Anfangspunkt aller Erklärungen in Wissenschaft und Philosophie. Dies ist möglicherweise ein Prozess, dessen Horizont im Unendlichen liegt. Daher darf bei noch offenen Fragen keine Endgültigkeit der Evidenz behauptet werden. Selbst das Dasein der Welt ist keine apodiktisch zu behauptende Evidenz, denn selbst das „Sein der Welt auf Grund der natürlichen Erfahrungsevidenz darf nicht mehr für uns selbstverständliche Tatsache sein, sondern selbst nur ein Geltungsphänomen“[13]
Moore: Basale Evidenzen
George Edward Moore hatte nicht hintergehbare Gewissheiten für Einsichten des common sense beansprucht, etwa für die Bezugnahme auf die eigene Hand vor Augen. Seine Argumentation richtete sich gegen den philosophischen Skeptizismus, also die These, dass es überhaupt kein sicheres Wissen (jedenfalls über Sachverhalte der äußeren Realität) gebe.
Wittgenstein: Probleme mit der Gewissheit
Teilweise im Anschluss an Moore hat Wittgenstein sich in zahlreichen einzelnen Überlegungen zum Problem des Gegebenseins von Evidenzen geäußert.[14]
- „Ja, ich glaube, daß jeder Mensch zwei menschliche Eltern hat; aber die Katholiken glauben, daß Jesus nur eine menschliche Mutter hatte. Und Andre könnten glauben, es gebe Menschen, die keine Eltern haben, und aller gegenteiligen Evidenz keinen Glauben schenken. Die Katholiken glauben auch, daß eine Oblate unter gewissen Umständen ihr Wesen gänzlich ändert, und zugleich, daß alle Evidenz das Gegenteil beweist. Wenn also Moore sagte »Ich weiß, daß dies Wein und nicht Blut ist«, so würden Katholiken ihm widersprechen.“[15]
- "Ich, L.W., bin sicher, daß mein Freund nicht Sägespäne im Leib oder im Kopf hat, obwohl ich dafür keine direkte Evidenz der Sinne habe. Ich bin sicher, auf Grund dessen, was mir gesagt wurde, was ich gelesen habe, und meiner Erfahrungen. Daran zu zweifeln erscheint mir als Wahnsinn, freilich in Übereinstimmung mit Anderen; aber ich stimme mit ihnen überein."[16]
- "Was wir historische Evidenz nennen, deutet darauf hin, die Erde habe schon lange vor meiner Geburt existiert; - die entgegengesetzte Hypothese hat nichts für sich." [17]
- "Wenn nun alles für eine Hypothese, nichts gegen sie spricht - ist sie dann gewiß wahr? Man kann sie so bezeichnen." [18]
Sellars: der Mythos des Gegebenen
Wilfrid Sellars entwickelt in seinem Essay Empiricism and the Philosophy of Mind eine Kritik an Voraussetzungen der Phänomenologie und von Analysen des Wissensbegriffs, welche mit Sinnesdaten operieren. Vorausgesetzt werde dabei, dass wir von unserer Sinneswahrnehmung ein Wissen haben, welches von unserem Begriffsapparat, wie wir ihn bei der Wahrnehmung bestimmter Objekte anwenden, unabhängig ist. Dies richtete sich u.a. gegen die von C. I. Lewis im Anschluss an Kant entwickelte Erkenntnistheorie und gegen den Positivismus von Rudolf Carnap.
Wolfgang Stegmüller: Evidenz als Methode des Urteilens
Der deutsche Wissenschaftstheoretiker Wolfgang Stegmüller bezeichnet Evidenz als "eine Einsicht ohne methodische Vermittlungen“ und eine der wesentlichen Säulen unseres Argumentierens: „All unser Argumentieren, Ableiten, Widerlegen, Überprüfen ist ein ununterbrochener Appell an Evidenzen, wobei ... das ‚Appell an...‘ nicht so misszuverstehen ist, als würde die Evidenz jeweils den Gegenstand der Rechtfertigung darstellen. Sie ist das ‚Wie‘ und nicht das ‚Worüber‘ des Urteilens.“ [19]
So berufen wir uns in Wissenschaft und Alltag also beständig auf „evidente“ Sätze, auf „offensichtliche“ und „selbstverständliche“ Einsichten, ohne den eigentlichen Charakter dieser Einsichten jemals beweisen zu können, denn: „... das Evidenzproblem ist absolut unlösbar ... alle Argumente für die Evidenz stellen einen Teufelskreis (circulus vitiosus) dar und alle Argumente gegen sie einen Selbstwiderspruch... Wer für die Evidenz argumentiert, begeht einen Zirkel, denn er will beweisen, dass es die Evidenz gibt; das zu Beweisende soll also das Ergebnis der Überlegungen darstellen, während er vom ersten Augenblick seiner Argumentation an Evidenz bereits voraussetzen muss. Wer gegen sie argumentiert, begeht einen Selbstwiderspruch; denn er muss ebenfalls voraussetzen, dass seine Argumentationen evident sind.“[20]
Siehe auch
Literatur
- Philosophiegeschichte und klassische Positionen
- W. Halbfass / K. Held: Art. Evidenz, in: HWPh, Bd. 2, 829-834
- Caspar Isenkrahe: Zum Problem der Evidenz. Was bedeutet, was leistet sie?, München 1917
- Art. „Evidenz“ in: Jürgen Mittelstraß (Hg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie, Mannheim 1980
- Edmund Husserl: Cartesianische Meditationen. Hrsg. v. Elisabeth Ströker, 3. Aufl. Meiner, Hamburg 1995. ISBN 978-3-7873-1241-2 (online)
- Wolfgang Stegmüller: Metaphysik, Skepsis, Wissenschaft, Berlin 1969
- Jüngere systematische Diskussion
→ siehe auch: Gewissheit
- Earl Conee / Richard Feldman / Benjamin Fiedor: Art. Evidentialism, in: Borchert (Hg. Encyclopedia of Philosophy, Bd. 3, 468f.
- Earl Conee / Richard Feldman: Evidentialism, in: Philosophical Studies 48 (1985), 15–34.
- Earl Conee / Richard Feldman: Evidentialism, Oxford: Oxford University Press 2004.
- Susan Haack: Evidence and Inquiry, Oxford: Blackwell 1993.
- Paul Moser: Knowledge and Evidence, Cambridge, U.K.: Cambridge University Press 1989.
Einzelnachweise
- ↑ englisch: evidence= Beweis, Beleg, Nachweis (Quelle: Online-Lexikon LEO [1])
- ↑ Eisler, l.c.
- ↑ René Descartes: Prinzipien der Philosophie, Meiner, Hamburg 1965, 15
- ↑ Eisler, l.c., nach: Nouveaux Essays IV, Kap. 11, § 10
- ↑ Essays IV, Kap. 2, § 1, hier n. Eisler, l.c.
- ↑ S. zum Beispiel Rudolf Eisler: Art. Evidenz, in: Kant-Lexikon (1930)
- ↑ § 88, hier n. Eisler, l.c.
- ↑ Franz Brentano: Wahrheit und Evidenz, Meiner, Hamburg 1930, Nachdruck 1975, 137-150
- ↑ Franz Brentano: Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis, Leipzig 1889/Meiner, Hamburg 1921
- ↑ Logische Untersuchungen II, 593, hier n. Eisler, l.c.
- ↑ Edmund Husserl: Cartesianische Meditationen, I, § 5
- ↑ Edmund Husserl: Cartesianische Meditationen, I, § 5
- ↑ Edmund Husserl: Cartesianische Meditationen, I, § 7
- ↑ Vgl. Wittgenstein: Über Gewissheit, Werkausgabe, Bd. 8
- ↑ Ludwig Wittgenstein: Über Gewißheit, § 239
- ↑ Ludwig Wittgenstein: Über Gewißheit, § 281
- ↑ Ludwig Wittgenstein: Über Gewißheit, § 190
- ↑ Ludwig Wittgenstein: Über Gewißheit, § 191
- ↑ Wolfgang Stegmüller: Metaphysik, Skepsis, Wissenschaft, Berlin 1969, 168
- ↑ Wolfgang Stegmüller: Metaphysik, Skepsis, Wissenschaft, Berlin 1969, 168/169
Weblinks
- Victor DiFate: Evidence in der Internet Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)
- Thomas Kelly: Evidence, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)
- Rudolf Eisler: Art. Evidenz, in: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, 1904, bei zeno.org
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