- Gewölberippe
-
Unter einer Gewölberippe, auch kurz Rippe genannt, (engl. rib; it. nervatura; fr. nervure) wird in der Kunstgeschichte ein bogenförmiges Bauteil eines Gewölbes aus Naturstein verstanden, das eine tragende Funktion einnimmt. Rippen sind nicht immer sichtbar, sondern können innerhalb oder über der Gewölbeschale liegen. Lediglich der bearbeitete profilierte Teil der Rippe ist sichtbar. In der Spätgotik wurden Rippen auch dekorativ ohne tragende Funktion verbaut oder sie hingen frei und losgelöst von der Gewölbeschale im Raum.
Es wird nach dem jeweiligen Einbauort unterschieden in Wandrippe, Schildrippe, Quer- oder Gurtrippe, Scheitelrippe und in Diagonalrippe. Eine weitere Unterscheidung findet nach der Gewölbeform statt, wie zum Beispiel wird die zum Kreuzgewölbe gehörende Rippe Kreuzrippe genannt, oder Netzrippe oder Schlingrippe zum entsprechenden Gewölbe. Die ersten Rippen hatten einen quadratischen Grundriss (Bandrippe). In der Weiterentwicklung wurden sie schräg gefast und anschließend hinter der Fase ausgekehlt (Kehlrippe). Die Rippenformen entwickelten sich zu immer reichhaltigeren Profilformen mit Rundstäben bis zum sogenannten Birnstab, der ein birnenförmiges Profil zeigt.
Die aneinandergefügten Rippen eines Gewölbes tragen sich, im Gegensatz zu den Gewölbekappen, selbst. Der Aufbau der Rippen erfolgt auf hölzernen Lehrgerüsten, die sich nachdem der Schlussstein eingesetzt ist, selbst tragen. Anschließend erfolgt die Aufmauerung der Gewölbekappen.
Literatur
- Hans Köpf: Bildwörterbuch der Architektur. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 3. Aufl. 1999, S. 384f. ISBN 3520194031
Wikimedia Foundation.