Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung bedeutet im Zivilprozess ein herabgesetztes Beweismaß. Der Beweisführer muss nicht wie beim Beweis dem Richter die vollständige persönliche Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung verschaffen, sondern hat die Tatsache schon dann glaubhaft gemacht, wenn diese dem Richter wahrscheinlich erscheint. Daneben befreit die Möglichkeit der Glaubhaftmachung, die die Zivilprozessordnung in bestimmten Fällen - insbesondere bei der einstweiligen Verfügung - einräumt, von der Einhaltung der Beweisformen des Strengbeweises (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein und Parteivernehmung) und der bei ihrer Erhebung vorgeschriebenen Förmlichkeiten. Deshalb kann der Beweisführer sich auch auf eine eidesstattliche Versicherung (sogar seine eigene) stützen. § 294Abs. 1 ZPO legt insoweit fest: „Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.“

Andererseits ist bei der Glaubhaftmachung die Beweisaufnahme auf präsente Beweismittel beschränkt, so dass beispielsweise nicht durch Bezeichnung abwesender Zeugen oder den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens glaubhaft gemacht werden kann (§ 294 Abs. 2 ZPO: „Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft“).

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  • Glaubhaftmachung — heißt im neuern Prozeßrecht der in manchen Fällen zulässige und ausreichende Wahrscheinlichkeitsbeweis (Bescheinigung). Während sonst durch den »Beweis« (s. d.) die volle richterliche Überzeugung erbracht werden muß, genügt in gewissen Fällen die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Glaubhaftmachung — Glaub|haft|ma|chung 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 mindere Form der Beweisführung, für die eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit genügt * * * Glaubhaftmachung,   Prozessrecht: Form des Beweises, die einen geringeren Grad von Wahrscheinlichkeit …   Universal-Lexikon

  • Glaubhaftmachung — geringerer Grad der Beweisführung. Es genügt Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Im Zivilprozess nur ausnahmsweise zugelassen, z.B. bei ⇡ Arrest und ⇡ einstweiliger Verfügung. Zur G. dienen alle ⇡ Beweismittel sowie – im Gegensatz… …   Lexikon der Economics

  • Eidesstattliche Erklärung — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Eidesstattliche Versicherung — Die Versicherung an Eides Statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Offenbarungseid — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensverzeichnis — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherung an Eides Statt — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherung an Eides statt — Die Versicherung an Eides statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz „E.V.“ oder „EV“) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit… …   Deutsch Wikipedia

  • Marke (Recht) — Fiktive Bild /Wortmarke. (Das kleine „SM“ Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (service mark) handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Eine Marke oder …   Deutsch Wikipedia

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