- Gleitsicherheit
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Die Gleitsicherheit (Zeichen η oder γ) ist der physikalische Widerstand eines Bauwerks gegen horizontales Verschieben in der Sohlfläche oder einer Fuge. Sie ist eines der Kriterien für den Standsicherheitsnachweis bei Flachgründungen, Fundamenten, (Winkel)stützmauern, Dämmen, Talsperren usw. Der Gleitsicherheitsfaktor ist der Quotient aus widerstehenden (haltenden) und angreifenden (schiebenden) Horizontalkräften. Den rechnerischen Nachweis der Gleitsicherheit nennt man Gleitsicherheitsnachweis oder auch Scherfestigkeitsnachweis. Der Nachweis muss mit bestimmten Sicherheitsfaktoren erfüllt werden, die je nach Lastfall verschieden hoch sind. Üblich sind Sicherheitsfaktoren von 1,2, 1,5 oder bis zu 2,0.
Die Gleitsicherheit hat zwei Anteile, einen Anteil aus Reibung und einen Anteil aus Kohäsion bei kohäsivem Material. Sie wird berechnet durch:
mit
- η=Gleitsicherheitsfaktor
- µ = Reibungskoeffizient (Coulombsche Reibung)
- N = Summe der Normalkräfte (Vertikalkräfte)
- H = Summe der angreifenden Querkräfte (Horizontalkräfte)
- c = Kohäsion (oder Scherfestigkeit)
- A = Aufstandsfläche
Statt mit Kräften kann der Nachweis auch mit Spannungen geführt werden:
mit
- σ = Normalspannung
- τ = Schubspannung
Der Gleitsicherheitsnachweis wird üblicherweise in horizontalen Fugen, insbesondere in Sohlfugen von Bauwerken geführt, oder auch in einer tiefer liegenden Schicht geringer Scherfestigkeit. Möglich ist so ein Nachweis aber auch in geneigten Fugen.
Neben dem Gleitsicherheitsnachweis sind weitere Nachweise zu führen, zum Beispiel:
- zulässige Bodenpressung
- Grundbruchsicherheit
- Kippsicherheit
- Auftriebssicherheit
Weitere Bedeutungen
Gleitsicherheit kann sich auch auf die Sicherheit von Fußgängern gegen Ausgleiten beziehen. Die Gleitsicherheit in diesem Sinne beschäftigt sich insbesondere mit dem Gang des Menschen sowie mit der Rutschhemmung von Fußböden und Schuhwerk. Physikalische Größen sind der Reibungskoeffizient µ oder der Reibungswinkel.
Siehe auch
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