- Globalgrundschuld
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Eine Globalgrundschuld (auch Globalbelastung genannt) ist ein Grundpfandrecht, das auf mehreren Grundstücken übergreifend lastet, ähnlich wie bei der Gesamtgrundschuld. Jedes Grundstück haftet dabei für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Der Grundschuldgläubiger (meistens auch Darlehensgeber) kann im Sicherungsfall eines, alle oder eine beliebige Auswahl der Grundstücke zur Befriedigung seiner Forderung verwerten.
Beispiel
Baut ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus, so sichert sich die Bank die Finanzierung mittels einer Globalgrundschuld ab, die sich auf die ganze Immobilie erstreckt. Beim Verkauf einer einzelnen Wohnung in der Bauphase zahlt der Käufer, entsprechend dem im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsplan, vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis.
Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) den Bauträger, Teilzahlungen nur anzunehmen, wenn eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist. In dieser Freistellungserklärung wird sichergestellt, dass bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises für die gekaufte Wohnung nur diese Wohnung von der (Global-)Grundschuld befreit wird.
Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fertiggestellt wird, verpflichtet sich die Bank, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierenden Instituts den Vorrang einzuräumen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzuzahlen, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen.
Siehe auch
Immobilienfinanzierung
Darlehen
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