- Glockengeläut
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Glockengeläut (auch: Geläute) ist das Läuten von Glocken zu bestimmten Anlässen in einer bestimmten Form. Kirchenglocken werden nach einer Läuteordnung geläutet. Man unterscheidet kirchliches sowie weltliches Geläut. Neben dem Läuten, bei dem die Glocke oder der Klöppel schwingt, gibt es das Beiern, bei dem die Glocken von Hand angeschlagen werden.
Inhaltsverzeichnis
Kirchliches Geläut
Traditionell läuten die Kirchenglocken vor einem Gottesdienst, um die Gemeinde in die Kirche zusammenzurufen, sowie während des Gottesdienstes beim Vaterunser-Gebet (protestantisch) bzw. während der Wandlung (katholisch). Gleiches gilt für Taufen, Hochzeiten, Bestattungen und ähnliche Ereignisse (säkulares Geläut). Außerdem gibt es noch das Angelusläuten der katholischen Kirche, das morgendliche, mittägliche und abendliche Läuten der Kirchenglocken, zu dem das Gebet Der Engel des Herrn gebetet wird. Das Pendant dazu ist das Betläuten in den evangelischen Kirchen.
Die Tradition des kirchlichen Geläuts ist in Deutschland durch die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt[1].
Weltliches Geläut
Der Stundenschlag, das regelmäßige Schlagzeichen zur vollen Stunde, oft auch zur Viertelstunde, hat keinen kirchlichen Hintergrund. Er stammt aus der Zeit des Mittelalters, als der Großteil der Bevölkerung keine Uhr hatte und von der Turmuhr der Kirche abhängig war. Die Tradition hat sich jedoch bis heute gehalten und wird oft von Kirchengemeinden als liturgisches Zeichen für Vergänglichkeit und Ewigkeit umgedeutet.
Weltlichen Ursprungs ist auch das Glockengeläut in der Neujahrsnacht. Außerdem können in Abwesenheit von Alarmsirenen die Kirchenglocken im Notfall geläutet werden, z. B. bei Feuer oder Angriffsalarm.
Weltliches Geläut (auch: profanes Geläut) ist in Deutschland nicht durch die Religionsfreiheit, sondern nur als Tradition geschützt, befindet sich daher in einer Güterabwägung mit der Rücksicht auf Anwohner. Fühlen sich diese größtenteils gestört, so kann auf nächtlichen Uhrschlag verzichtet oder durch Veränderungen in der Turmstubenakustik der Lautstärkepegel gesenkt werden.
Glocken im Recht
Glockenläuten kann als Lärm empfunden werden und wird so zum Streitgegenstand und Anlass kontroverser Diskussionen. Zudem ist in Deutschland das Glockengeläut ein immer wiederkehrender Standardfall in der juristischen Ausbildung, nämlich zur Rechtswegproblematik und zur Verbindlichkeit der normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm.
Während bei liturgischem Glockengeläut der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist bei „Profangeläut“ der Weg in die Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Die Unterscheidung ist wichtig für die Beweisführung, nur im Verwaltungsrechtsweg gilt der Untersuchungsgrundsatz. Im Problemkreis der Verbindlichkeit der TA Lärm besteht die Besonderheit, dass liturgisches Glockengeläut die Richtwerte der TA Lärm modifiziert. Mit anderen Worten: Die ansonsten strengen Richtwerte der TA Lärm gelten in Bezug auf liturgisches Glockengeläut nicht, weil die Kirche bestimmte verfassungsrechtliche Privilegien hat.
Literatur
- Alain Corbin: Die Sprache der Glocken. Ländliche Gefühlskultur und symbolische Ordnung in Frankreich des 19. Jahrhunderts. S. Fischer, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-10-010210-X.
- Ansgar Hense: Glockenläuten und Uhrenschlag. Der Gebrauch von Kirchenglocken in der kirchlichen und staatlichen Rechtsordnung. (= Staatskirchenrechtliche Abhandlungen; Bd. 32). Duncker und Humblot, Berlin 1998, ISBN 3-428-09346-1 (zugl. Dissertation, Universität Freiburg i. Br. 1996/1997).
Einzelnachweise
Weblinks
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