- Gobryas II.
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Gobryas II. (altpersisch Gaubaruva, babylonisch Gubaru, elamisch Kambarma; * vor 551 v. Chr.) war von 536 bis 522 v. Chr. babylonischer Statthalter.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Gobryas II. wurde drei Jahre nach der Eroberung Babylons von Kyros II. zum Statthalter von Babylonien und der Transeuphratebene Ebir-Nari ernannt. Viele babylonische Texte erwähnen seine Beteiligung an wirtschaftlichen, aber auch politischen Angelegenheiten.
Gobryas II. scheint große Vollmachten bei Gerichtsprozessen besessen zu haben, da in Keilschrifttexten mehrmals die „Strafe des Gubaru“ erwähnt wird. So griff er auch in den Streit zwischen dem Tempel Eanna und der Stadt Uruk ein, während dies früher wegen des Selbstverwaltungsrechts babylonischer Tempel nicht möglich gewesen wäre. Seine Teilnahme an Handelsgeschäften in Sippar ist ebenfalls belegt. Dass er Kanäle graben und ausbessern ließ, erwähnen nicht nur keilschriftliche Zeugnisse, sondern wusste noch Plinius der Ältere zu berichten. Dieser Autor erzählt, dass Gobryas II. die Kanäle zum Schutz vor Überschwemmungen des Euphrat anlegte.[1] Die Funktion des Statthalters von Babylon und Eber-Nairi übte Gobryas II. bis 522 v. Chr. aus. Sein Nachfolger als Statthalter von Babylon wurde Hystanes.
Gobryas II. hatte einen Sohn namens Nabûgu, der während der Regierung des Kambyses II. bezeugt ist und seinen Vater offenbar in der Stellung eines höheren Regierungsbeamten unterstützte.
Literatur
- W. Röllig: Gubaru 2). In: Reallexikon der Assyriologie und vorderasiatischen Archäologie (RLA) . Bd. 3, S. 671.
- Gobryas [2]. In: Der Neue Pauly. Bd. 4, Sp. 1126.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Plinius, Naturalis historia 6, 120 (der den Namen des Gobryas als Gobares wiedergibt).
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