Godo-gaisha

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Die Gōdō Kaisha (jap. 合同会社, auch: gōdō gaisha, Abkürzung: G.K.) ist eine japanische Gesellschaftsform, die sowohl Merkmale einer Personenhandelsgesellschaft als auch einer Kapitalgesellschaft in sich vereinigt. Sie wurde daher zutreffend als „Hybridgesellschaft“ (gōdō kaisha) bezeichnet.

Die wichtigsten Merkmale der Gōdō kaisha sind:

  1. Status einer juristischen Person,
  2. beschränkte Haftung ihrer Gesellschafter auf die Einlage,
  3. Selbstorganschaft,
  4. ein Höchstmaß an Parteiautonomie bei der Regelung der gesellschaftlichen Verhältnisse und
  5. besondere gläubigerschützende Regeln.

Die Gōdō kaisha ist ferner Handelsgesellschaft und bedarf der Eintragung im Handelsregister. Gemäß Art. 3 Gesellschaftsgesetz sind alle Handelsgesellschaften juristische Personen. Die Gewinne aller Handelsgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob es zu einer Gewinnausschüttung kommt oder nicht. Im Falle einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter sind die Einkünfte zudem einkommensteuerpflichtig.

Die Gōdō kaisha findet keine genaue Entsprechung im deutschen Recht. Im Unterschied zur GmbH & Co. KG benötigt sie keinen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär). Vorbild für die Gōdō kaisha war vor allem die LLC des amerikanischen Rechts.

Die Gōdō kaisha ist im dritten Buch des Gesellschaftsgesetzes über die Anteilsgesellschaften (mochibun kaisha) in Artikel 575 bis 675 geregelt.

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