- Personenhandelsgesellschaft
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Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.
Inhaltsverzeichnis
Haftung
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, sie verfügt jedoch über eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist.
Besonders im angelsächsischen Rechtsraum gibt es überdies Personengesellschaftsformen, bei denen die Haftung aller Gesellschafter begrenzt ist (etwa die sog. LLP, die Limited Liability Partnership).
Länderspezifika
Deutschland
Die typischen Personengesellschaften sind
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR/BGB-Gesellschaft)
- die Personenhandelsgesellschaften:
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
- die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
- die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe)
Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland
- die stille Gesellschaft
- die Partenreederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildete.
Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften werden (beispielsweise im Umwandlungsgesetz) als Personengesellschaften bezeichnet.
Personengesellschaften sind nach herrschender Meinung keine juristischen Personen im Sinne des Gesellschaftsrechts. Sie werden aber vom Begriff der juristischen Personen im Sinne des Verfassungsrechts (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG), können also Träger von Grundrechten sein.
Österreich
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
- Eingetragene Personengesellschaften § 9 (1) GewO
- die Offene Gesellschaft (OG)
- die Kommanditgesellschaft (KG)
Daneben existiert in Österreich
- die stille Gesellschaft
- die Partenreederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Nach dem umfassenden Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 (HARÄG) traten folgende Personengesellschaften mit 1. Januar 2007 außer Kraft und wurden in offene Gesellschaften umgewandelt bzw. ersetzt:
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
- die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
Schweiz
In der Schweiz gibt es folgende Formen der Personengesellschaft:
Italien
In Italien gibt es
- Societá semplice (Einfache Gesellschaft, historisch)
- Società in accomandita semplice (Kommanditgesellschaft)
- Società in nome collettivo (Offene (Handels-)Gesellschaft)
- Comunione erreditaria (Erbengemeinschaft)
Wie in Deutschland ist die Personengesellschaft auch in Italien keine juristische Person.
Polen
In Polen gibt es
- Spółka cywilna (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Spółka jawna (Offene Handelsgesellschaft)
- Spółka komandytowa (Kommanditgesellschaft)
- Spółka partnerska (Partnergesellschaft)
- Spółka komandytowo–akcyjna (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
USA
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
Siehe auch
Weblinks
- Handelsrechts-Änderungsgesetz (Österreich)
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