- Goldene Handfeste
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Die Goldene Handfeste von Bern (auch: Berner Handfeste) ist eine mittelalterliche Stadtrechtsurkunde, ausgestellt am 15. April 1218 in Frankfurt am Main durch Kaiser Friedrich II.[1] Bern wurde durch sie zur Freien Reichsstadt und de facto zur unabhängigen Stadtrepublik. Die Handfeste ist auf 1218 datiert, doch ist sie nach heute vorherrschender Auffassung eine nachträglich im 13. Jahrhundert erstellte Fälschung.
Die 54 Artikel oder Satzungen der Handfeste verliehen Bern umfassende Privilegien, darunter das Recht auf freie Wahl des Schultheissen und auf den Erlass eigener Gesetze. Sie sah auch die Errichtung einer Reichsmünzstätte vor, die spätestens ab 1228 die ersten Berner Pfennige prägte. Am 15. Januar 1274 bestätigte König Rudolf I. die Handfeste formell und anerkannte damit die Berner Vorrechte. Die Goldene Handfeste kann somit als erste Verfassung der Stadt Bern gelten.
Die Handfeste wird «golden» genannt nach der kunstvollen goldenen Bulle, die das Dokument als Siegel ziert. Die Vorderseite zeigt Friedrich II. auf dem Thron mit den Kaiserregalien Szepter und Reichsapfel sowie der Umschrift: «Friedrich, von Gottes Gnaden Römischer König, stets Mehrer des Reiches, König von Sizilien.»
Seit den 1860er Jahren ist die Echtheit der Handfeste umstritten. Nach der heute vorherrschenden Meinung handelt es sich um eine in der Mitte des 13. Jahrhunderts angefertigte Fälschung. Es wird angenommen, dass Berns Regierung damit die Rechte schriftlich festhalten wollte, die Bern seit dem Aussterben der Zähringer de facto besass. Die Forschung weist darauf hin, dass die in der Handfeste verbrieften Rechte für die damalige Zeit ungewöhnlich weitreichend waren, und dass die Handschrift derjenigen eines zeitgenössischen Schreibers am Zisterzienserkloster Frienisberg ähnelt. Die Mönche dieser Zeit waren Meister der pia fraus, des «frommen Betrugs», der darin bestand, Urkunden nachträglich dem vermuteten Willen eines verstorbenen Stifters anzupassen.
Andererseits haben Röntgenuntersuchungen aus dem Jahr 2002 wider Erwarten keine Hinweise darauf ergeben, dass die goldene Bulle (gemeint ist das goldene Siegel) - welche unbestritten authentisch ist - einem echten kaiserlichen Erlass abgenommen und nachträglich an der Goldenen Handfeste befestigt wurde. Die Diskussion um die Handfeste wird somit wohl weitergehen.
Quellen
- Rainer C. Schwinges, Erfolgreich gefälscht - die Goldene Handfeste, in: Rainer C. Schwinges (Hrsg.), Berns mutige Zeit: Das 13. und 14. Jahrhundert neu entdeckt, Bern, Schulverlag blmv AG und Stämpfli Verlag AG, Bern 2003, ISBN 3-292-00030-0 and ISBN 3-7272-1272-1, S. 231-232.
- Barbara Spalinger, Die Goldbulle der Handfeste im Röntgenbild, in: Schwinges, a.a.O., S. 233.
- Karl H. Flatt, Das Bernbiet im Früh- und Hochmittelalter, in: Peter Meyer (Hrsg.), Berner - deine Geschichte, Büchler Verlag, Bern 1981, ISBN 3-7170-0185-X, S. 58.
Einzelnachweise
- ↑ Heinrich Gottfried Philipp Gengler: Regesten und Urkunden zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte der deutschen Städte im Mittelalter. Erlangen 1863, S. 197-199..
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