- Grenzrisiko
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Das Grenzrisiko bezeichnet das "allgemein akzeptierte" Risiko für Gefahren, die zu einer bestimmten Tätigkeit gehören. Akzeptiert wird ein Risiko dann, wenn das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Schadens den Menschen erträglich erscheint. Relativ selten eintretende Ereignisse können tödlich enden und deshalb trotz ihrer Seltenheit nicht akzeptabel sein (Stromunfall bei Elektrofachkräften). Mit häufigen Ereignissen findet man sich dagegen leichter ab, wenn sie nur geringen Schaden verursachen (mit dem Hammer auf den Finger schlagen). Das Grenzrisiko wird durch Gesetze und Vorschriften festgelegt, z. B. durch die Angabe von Grenzwerten.
Ein Risiko, das nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden kann, wird oft als Restrisiko bezeichnet.
Beispiel
Sobald ein Auto bewegt wird, stellt es eine Gefahrenquelle dar, von der eine Gefährdung ausgeht. Jeder, der von dem Auto angefahren werden kann, ist in Gefahr. Das Restrisiko wäre gleich Null, würde man das Auto stehen lassen. Da dies aber nicht allgemein akzeptiert würde, hat der Gesetzgeber Grenzrisiken festgelegt: Die Einhaltung von Verkehrsregeln, zum Beispiel Vorfahrtsregeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, soll dazu führen, dass Schadenshäufigkeit und Schadensschwere auf eine "akzeptables Maß" beschränkt bleiben. Für die Einhaltung des Grenzwertes ist der Einzelne verantwortlich, kontrolliert wird sie von der Exekutive. Das "akzeptable Maß" ist ein politischer Wert, der in Deutschland in Bezug auf die Verkehrssicherheit derzeit (2010) bei ca. 3700 Verkehrstoten pro Jahr liegt.[1]
Quellen
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