- Tempolimit
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Das Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, der nicht überschritten werden darf.
Es kann generell per Verordnung festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beförderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen sowie im Luftraum.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Tempolimits entstanden überhaupt erst nach der Erfindung des Automobils. Obgleich auch etwa Pferdegespanne durchaus Geschwindigkeiten erreichen können, bei denen die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, war eine Begrenzung zu dieser Zeit kein Thema. In der Anfangszeit des Automobils hatten die meisten Staaten entsprechend keinerlei Regelungen; als Gegensatz hierzu gab es jedoch auch in einigen Gegenden Regelungen zum wirtschaftlichen Schutz der klassischen Pferdegespanne, welche Automobile auf selbst für die damalige Zeit absurd niedrige Geschwindigkeiten, mit denen sie wirtschaftlich völlig nutzlos waren, begrenzten. Erst im Laufe der Zeit wurden diese Begrenzungen zumeist vorerst völlig aufgehoben.
Eine spätere Entwicklung waren Tempolimits zum Schutz der Verkehrsteilnehmer selbst. Die kinetische Energie (Bewegungsenergie) eines Fahrzeuges, die bei einem Aufprall zerstörerisch wirkt, sowie der Bremsweg sind proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Damit kann durch eine niedrigere Geschwindigkeit sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Schwere von Unfällen deutlich verringert werden.[1] Daher werden oft insbesondere an Unfallschwerpunkten wie Kreuzungen Tempolimits eingerichtet. Daneben gibt es Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass Tempolimits die Verkehrssicherheit hauptsächlich durch ihre Koordinierungsfunktion erhöhen – ähnlich der Vorschrift, auf einer bestimmten Straßenseite zu fahren. Geschwindigkeitsbegrenzungen können dazu beitragen, die Varianz der gefahrenen Geschwindigkeit zu verringern, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls weiter reduziert wird.[2]
Heute werden Tempolimits zunehmend auch aus Umweltgründen verordnet: Hierzu zählt etwa der Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt; ebenso wie temporäre Begrenzungen etwa im Rahmen eines Ozonalarms, da auch der Ausstoß von Schadstoffen mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional zunimmt.
Generelles Tempolimit
Situation in den einzelnen Ländern
Hinweisschilder an den Staatsgrenzen vom Ausland kommend:
Während sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten außerorts und auf Autobahnen europaweit teils deutlich unterscheiden, liegt die Begrenzung innerorts fast überall bei 50 km/h. Ausnahmen hiervon bilden die Ukraine und Litauen, in denen 60 km/h gelten, sowie in Polen zwischen 23:00 und 5:00 Uhr. Die Slowakei senkte im Februar 2009 und Serbien im Dezember 2009 das bis dato innerorts geltende Tempolimit von 60 km/h auf 50 km/h.
Europa
Übersicht
1985 lag in mehreren europäischen Staaten die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts noch bei 60 km/h: Belgien, Bulgarien, Tschechoslowakei, Dänemark, Frankreich, Jugoslawien, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn.
In den europäischen Ländern gelten derzeit folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Alle Werte in km/h Land PKW und Motorräder PKW mit Anhänger
Ortsgebiet
Land-/Schnell- bzw.
Expressstraße
Autobahn
Ortsgebiet
Land-/Schnell- bzw.
Expressstraße
AutobahnÅland 50 70/90 - 50 70/90 Albanien 40 80/90 110 60/70 80 Belgien 50 90/120 120 50 70/90 120 Bosnien und Herzegowina 60 80/100 130 60 80 80 Bulgarien 50 90 130 50 70 100 Dänemark 50 80/90 130 50 70 80 Deutschland 50 100/∞[A 1] ∞[A 2] 50 80/100[A 3] 80/100[A 3] Färöer 50 80 - 50 80 Finnland 50 80/10018 12018 50 80 80 Frankreich 50 90 (80[A 4])/110 (100[A 4]) 110[A 4]/130 50 90 (80[A 4][A 5])/110 (100[A 4][A 5]) 110[A 4][A 5]/130 Griechenland 50 90[A 6] 120[A 7] 80 80 Grönland 50 80 - 50 80 Irland 50 80/100[A 8] 120 80 80 Island 50 80/90[A 9] - 50 80 - Isle of Man ∞ - ∞ - Italien 50 90[A 4]/110/130[A 10] 110[A 4]/130/150[A 11] 50 70 80 Kroatien 50 80/100 130 80 80 Luxemburg 50 90/110 110[A 4]/130 50 90/75[A 4] 90/75[A 4] Malta 50 80 - 60 Niederlande 50 80/100 120/130[A 12] 80 90 Norwegen 50 80/90[A 13] 90/100[A 14] 80 80 Österreich 50 100 130 50 100[A 15]/80[A 16]/70[A 17]/80[A 18] 100[A 19]/80[A 20] Polen 50/60[A 21] 90/100/120[A 22] 140[A 23] 70 80 Portugal 50 90/100 120 70/80 100 Rumänien 50 90/100 130 80 100 Russland 60 90 110 60 70 90 Schweden 40/50/60[A 24] 70/80/90/100/110[A 24] 110/120[A 25] 80 80 Schweiz 50 80/100 120[A 26] 50 80 80 Serbien 50 80/100 120 Slowakei 50 90/130 130[A 27] 90 90 Slowenien 50 90/110 130 80 80 Spanien 50 90/100 120[A 28] 50 70/80 80 Tschechien 50 90/130 130[A 29] 80 80 Ukraine 60 90/110 130 Ungarn 50 90/110 130 70 80 Vereinigtes Königreich 48 96/112 112 48 80/96 96 Zypern 50 80 110 50 80 100 Einzelne Staaten
- Deutschland
- Zur Situation in Deutschland siehe Tempolimite in Deutschland
- Schweiz
- Zur Situation in der Schweiz siehe Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein#Tempolimite in der Schweiz
Andere Kontinente
- In Australien gilt ein Limit von 100, 110 oder 120 km/h auf Highways, Freilandstraßen haben ein Limit von 80 km/h. Im Northern Territory gab es bis 2007 außerorts keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, seitdem gilt jedoch Tempo 110 oder 130 km/h. [3]
- In der Volksrepublik China gilt auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h seit dem 1. Mai 2004. Vorher lag es bei 110 km/h. Autostraßen (kuaisu gonglu) haben meistens ein Limit von 100 km/h. Freilandstraßen (China National Highways, die aber keine Autobahnen sind) haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- In Kanada darf man je nach Provinz auf Highways 100 oder 110 km/h fahren. Die Limits sind in km/h ausgeschildert.
- In Neuseeland gelten 50 km/h innerorts und 100 km/h auf Landstraßen und Autobahnen. Fahrschüler dürfen generell maximal 70 km/h fahren. Lastwagen haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Schulbusse von 80 km/h.
- In den USA gilt je nach Bundesstaat auf Interstate Highways (vergleichbar Autobahnen) ein Tempolimit zwischen 89 und 129 km/h (55 bis 80 mph). Auf „normalen“ Highways (vergleichbar Landstraßen) sind 89 km/h (55 mph), teilweise auch 105 km/h (65 mph), erlaubt.
- In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt auf Autobahnen 120 km/h (zwischen Abu Dhabi und Dubai 160 km/h), auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 60 km/h als Tempolimit.
- In Peru gilt auf der Autobahn (Panamericana in Lima) 120 km/h, auf Landstraßen gilt 80 km/h und in Ortschaften 30 km/h.
- In Brunei gilt auf Autobahnen 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 50 km/h als Tempolimit.
- In Südkorea gilt auf Autobahnen derzeit 110 km/h. Jedoch plant die koreanische Regierung ein Projekt zur Etablierung eines „intelligenten Autobahnsystems der nächsten Generation“, auf der man zukünftig mit bis zu 160 km/h sicher und mit weniger Lärm fahren können soll. Dazu soll bis zum Jahr 2016 eine 30 km lange Teststrecke gebaut werden[4].
- Das derzeit am höchsten angesiedelte Tempolimit dürfte in Indien gelten. Auf dem „Airport Expressway“ von Bangalore liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 180 km/h.
- In Namibia und Südafrika gelten innerorts 60 km/h, auf befestigten Straßen außerhalb von Ortschaften 120 km/h, auf unbefestigten Straßen außerhalb von Ortschaften 100 km/h. Für Lastkraftwagen gelten außerorts 80 km/h, für Busse 100 km/h.
- In Iran gelten innerorts 50 km/h und auf Stadtautobahnen, falls nicht anders beschildert 110 km/h. Auf Landstraßen mit Gegenverkehr tagsüber 95 km/h, nachts 85 km/h, ohne Gegenverkehr 110 km/h. Auf Autobahnen gilt 120 km/h und für Busse und Lastwagen 110 km/h.
Straßen ohne generelles Tempolimit
In fast allen Staaten gibt es ein generelles Tempolimit für alle Straßentypen. Auf einigen Straßen wurde bis heute kein generelles Tempolimit eingeführt. Das bekannteste Beispiel sind die deutschen Autobahnen.
Auf der Isle of Man kennen selbst Nebenstraßen kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74.000 Einwohner fassenden Insel von 1993 bis 2003 112 Tote und 1042 (ca. 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Ein Ende 2004 eingebrachter Vorschlag zur Einführung von Tempolimits stieß auf überwiegende Ablehnung und wurde nicht weiter verfolgt. Kein generelles Tempolimit eingeführt haben zudem Afghanistan, Bhutan, Burundi, Haiti, Libanon, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Somalia, der indische Bundesstaat Uttar Pradesh und Vanuatu. In einigen dieser Länder bestehen aber punktuell durchaus Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In Tibet und im Northern Territory in Australien gab es bis 2007 kein generelles Tempolimit. Ebenso hatte der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verkehrsteilnehmer waren – wie etwa auf deutschen Autobahnen auch – trotzdem verpflichtet, „vernünftig“ zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen trotz fehlender Schilder zu verhängen; die Grenze hierfür lag oftmals bei 90 Meilen pro Stunde (145 km/h).
Ruanda besaß bis vor wenigen Jahren ebenfalls kein Tempolimit. 1996 zählte Ruanda zu den Ländern mit der geringsten Verkehrssicherheit weltweit, die Gründe hierfür waren allerdings sehr vielfältig. So fuhren nicht wenige Verkehrsteilnehmer alkoholisiert und es war normal, geltende Verkehrsregeln schlichtweg nicht zu beachten. Es herrschte also eine allgemeine Mentalität der Rücksichtslosigkeit. Das gesamte Straßennetz befand sich zudem in einem desolaten Zustand. Im Zuge eines umfassenden Programms zur Bekämpfung dieser Situation wurden 2001 auch Tempolimits - 40 km/h innerorts und 80 km/h über Land - eingeführt.
Aktuelle Tendenzen
In den letzten Jahren haben vor allem einige EU-Mitgliedstaaten das Tempolimit auf Autobahnen erhöht. In Italien wurde geplant, auf dreispurigen Autobahnen das Tempolimit per Beschilderung von 130 auf 150 km/h hochzustufen, bislang ist aber noch kein solcher Abschnitt bekannt. In Dänemark sind seit April 2004 auf etwa zwei Dritteln der Autobahnen 130 km/h statt 110 km/h erlaubt. Aktuell wird in Tschechien und der Slowakei über eine Erhöhung auf 160 km/h nachgedacht. In Schweden wird 120 km/h auf rund 300 km Autobahnen ab September 2008 eingeführt. In Österreich wurde 2006 auf der Tauern-Autobahn ein Versuch mit 160 km/h gestartet. Variable Geschwindigkeitsanzeigen erlauben bei guten Wetter- und Verkehrsverhältnissen bis zu 160 km/h, bei schlechtem Wetter aber auch nur 80 km/h. Heute gilt dort wieder 130, das Thema 160 km/h wird in Österreich derzeit nicht mehr verfolgt. Die Ukraine setzte im März 2009 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts (ohne Autobahnen) von 90 auf 110 km/h hoch. In Polen wurde zum 1. Januar 2011 das Tempolimit auf Autobahnen auf 140 km/h angehoben, auf Schnellstraßen auf 120 km/h. Israel hat im Januar 2011 seine Tempolimits auf einigen Schnellstraßen auf bis zu 110 km/h erhöht, mit der Begründung, dass das israelische Straßennetz dies aufgrund seiner Fortschritte in puncto Sicherheit erlaube. In den Niederlanden sind momentan einige Autobahnabschnitte versuchsweise mit Tempo 130 statt 120 beschildert, teilweise ganztägig, teilweise nur zu bestimmten Zeiten. Großbritannien strebt eine Anhebung des seit 1965 geltenden Tempolimits von 70 Meilen (etwa 112 km/h) auf 80 Meilen pro Stunde (rund 128 km/h) auf seinen Autobahnen an.
Ausschilderung von Tempolimits
- km/h
- mph
Über generelle Tempolimits hinausgehende Tempolimits werden durch entsprechende Zeichen angezeigt. Fast überall auf der Welt wird hierzu ein kreisrundes Schild mit rotem Rand benutzt. In den Vereinigten Staaten und Kanada werden jedoch viereckige Zeichen verwendet.
Während in den meisten Ländern die Limits in km/h angezeigt werden, wird es in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben. Da Großbritannien dieselben Schilder wie das europäische Festland benutzt, kommt es bei Kontinentaleuropäern gelegentlich durch den fehlenden Hinweis auf die Maßeinheit zu Irritationen. Die Geschwindigkeit wird in der Regel als ganzes Vielfaches von fünf oder zehn angegeben, im deutschsprachigen Raum sind Zehnerschritte üblich.
Die Zeichen können durch unterhalb angebrachte Zusatzschilder in ihrer Gültigkeit beschränkt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Eine Beschilderung kann entweder dauernd oder zeitlich begrenzt – etwa an Baustellen – sein. Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf der Fahrbahn markiert werden. Sie haben aber nur Hinweis- oder Erinnerungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend.
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder durch das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“. Als Streckenverbot endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nach der nächsten Kreuzung oder Einmündung[5].
In Deutschland, Österreich und der Schweiz kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.1) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.2) aufgehoben. Das in der Schweiz in Ortschaften existierende Zeichen «Generelle Höchstgeschwindigkeit» hat eine ähnliche Funktion wie das Zonenzeichen. In Schweden gibt es kein „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ Beschilderung, nur Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Beginn der Ortsgebiet ist in Schweden auch beschildert mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit.
Missachtung, Opfer und Kontrolle
Geschwindigkeitsbegrenzungen stoßen bei vielen Verkehrsteilnehmern auf wenig Akzeptanz. Allerdings wird das Fahren mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit in vielen Statistiken als häufigste[6] oder zweithäufigste Ursache für tödliche Unfälle aufgeführt.
Um ein Einhalten des Tempolimits zu gewährleisten sowie zur Ermittlung und Verfolgung von Überschreitungen werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durchgeführt. Diese nutzen heute oftmals Hilfsmittel wie Radargeräte, Laserpistolen oder Abschnittskontrolle. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollzogen. Um den erzieherischen Effekt gegenüber der Bestrafung in den Vordergrund zu stellen, werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb des Straßenverkehrs
Schienenverkehr
Im Schienenverkehr wird die Höchstgeschwindigkeit eines Zuges für jeden Streckenabschnitt im Buchfahrplan festgelegt. Weitere Einschränkungen können durch die vorübergehende Einrichtung von Langsamfahrstellen auf einem Abschnitt erfolgen oder für jede Fahrt durch Signale angezeigt werden (Geschwindigkeitsanzeiger).
Für die exakte Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Die meisten Bahnen haben zudem technische Einrichtungen, die ihn dabei unterstützen und kontrollieren, zum Beispiel in Deutschland durch die Geschwindigkeitsprüfabschnitte der punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) oder durch die Linienzugbeeinflussung. Mit dem European Train Control System ist ein europaweiter Standard vorgesehen.
See- und Küstenschifffahrt
In der Seeschifffahrt werden Geschwindigkeitsbeschränkungen in Küstennähe nicht nur zum Kollisionsschutz, sondern auch zur Vermeidung von Schäden durch Wellenschlag und Sog verhängt. Die Begrenzung auf Kanälen und in Flussmündungen ist meist nach Schiffstypen gestaffelt.
Auf die Einhaltung achten der Kapitän und gegebenenfalls der Lotse. Sofern ein zu schnelles Schiff noch innerhalb der Hoheitsgewässer gestellt wird, drohen Bußgelder und zivilrechtliche Ansprüche.
Auf freier See besteht kein Tempolimit.
Luftfahrt
In der Zivilluftfahrt ist für den Sichtflug in Deutschland in den meisten Lufträumen unter 3000 m (Luftraum D, E unter FL 100 und G) aus Sicherheitsgründen (Kollisionsvermeidung) eine Höchstgeschwindigkeit von 250 Knoten (ca. 460 km/h) vorgeschrieben. Im kontrollierten Sichtflug und Instrumentenflug ist dank Radarführung durch die Flugverkehrskontrolle eine höhere Geschwindigkeit möglich - physikalisch bedingt bis knapp unter der Schallmauer (für moderne Verkehrsflugzeuge). In diesem Bereich befinden sich üblicherweise die Jets der kommerziellen Luftfahrt im Reiseflug. Eine Überschreitung der Schallgeschwindigkeit ist wegen des Überschallknalls im deutschen Luftraum für die zivile Luftfahrt nicht gestattet.
Im Gegensatz hierzu ist ein Durchbrechen der Schallmauer für militärische Luftfahrzeuge in großer Höhe (über FL 360, das entspricht 10.800 m) mit Radarführung möglich. Dabei sind dicht besiedelte Regionen zu vermeiden. Diese Flüge dienen überwiegend Systemtests nach der Wartung von Kampfflugzeugen.
Anders als bei Fahrzeugen senkt ein Tempolimit in der Luftfahrt nicht in allen Fällen den Treibstoffverbrauch. Flugzeuge arbeiten am wirtschaftlichsten in einer großen Flughöhe, da hier die Luft dünner und damit der Luftwiderstand geringer ist. Um trotz der dünnen Luft den notwendigen Auftrieb zu erhalten, müssen die Flugzeuge jedoch schneller fliegen als in niedriger Höhe. Dadurch steigt im wirtschaftlichsten Reiseflug eines Airliners seine Mindestgeschwindigkeit in die Nähe der Höchstgeschwindigkeit. Ein Tempolimit würde die Flugzeuge zu niedrigeren Flughöhen zwingen und damit den Kraftstoffverbrauch erhöhen.
Anmerkungen
- ↑ bei baulich getrennten Fahrbahnen oder bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung kein Tempolimit, sondern Richtgeschwindigkeit 130 km/h
- ↑ kein Tempolimit, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h
- ↑ a b unter bestimmten Voraussetzungen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, die eine Begutachtung durch den TÜV erfordern (vgl. Pferdeanhänger)
- ↑ a b c d e f g h i j k bei Regen
- ↑ a b c bei einer zulässigen Gesamtmasse des PKW bis 3,5 t und einer Summe der zulässigen Gesamtmassen des Gespanns zwischen 3,5 t und 12 t
- ↑ für Motorräder 80 km/h
- ↑ für Motorräder 90 km/h
- ↑ auf Nationalstraßen
- ↑ bei befestigter (asphaltierter) Fahrbahndecke: 90 km/h; auf Schotteroberflächen: 80 km/h
- ↑ für Motorräder 110 km/h
- ↑ zweistreifige Richtungsfahrbahn: 130; dreistreifige Richtungsfahrbahn: 150 (nur bei entsprechender Beschilderung)
- ↑ Seit März 2011 wurde bei acht Autobahnabschnitten im Rahmen eines Tests das Tempolimit auf 130 km/h erhöht, siehe hier
- ↑ nur auf einigen ausgeschilderten Schnellstraßen
- ↑ 100 km/h auf 2 Strecken in Ost-Norwegen. Formaler Standardlimit auf Autobahnen in Norwegen ist 80, aber 90 oder 100 ist gewöhnlich.
- ↑ PKW mit leichtem Anhänger
- ↑ wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt
- ↑ außerorts, wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
- ↑ auf Schnellstraßen (Autostraßen), wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
- ↑ PKW mit leichtem Anhänger oder mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt
- ↑ wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
- ↑ 50 km/h von 5 bis 23 Uhr, 60 km/h von 23 bis 5 Uhr
- ↑ auf einbahnigen Kraftfahrstraßen und zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 100 km/h; auf zweibahnigen Kraftfahrstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 110 km/h; sonst 90 km/h. Zum 1. Januar 2011 wurde eine Erhöhung auf 120 km/h beschlossen
- ↑ Erhöhung auf 140 km/h ab 2011 beschlossen, siehe hier
- ↑ a b neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen in Schweden 2008, siehe [1]
- ↑ auf gewisse ausgeschilderten Strecken, siehe hier
- ↑ LKW und Gelenkbusse: 80 km/h; Reisebusse: 100 km/h
- ↑ Erhöhung auf 160 km/h auf einigen Strecken geplant, siehe hier
- ↑ Aufgrund des Ölpreisanstiegs erfolgte in der Zeit vom 7. März 2011 bis zum 30. Juni 2011 eine temporäre Absenkung auf 110 km/h. Siehe hier
- ↑ Erhöhung auf 160 km/h auf einigen Strecken ab 2009 geplant, siehe hier
Einzelnachweise
- ↑ Bundesanstalt für Straßenwesen (hrsg.) (1984): Abschätzung der Auswirkungen einer Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, Bergisch Gladbach.
- ↑ Lave (1985): "Speeding, Coordination, and the 55 MPH Limit," in: The American Economic Review, 75(5), S. 1159-1164.
- ↑ http://www.roadsafety.nt.gov.au/transport/mvr/licensing/publications/handbook/section3.pdf. S. 54.
- ↑ Kim Tae-gyu: 160km-An-Hour Highway Planned. In: The Korea Times. 2. August 2007, abgerufen am 29. August 2010 (englisch, Pläne des koreanischen Ministeriums für Infrastruktur und Transport).
- ↑ http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php
- ↑ Verkehrsunfallstatistik Hamburg 2001
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