Stand der Wissenschaft und Technik

Stand der Wissenschaft und Technik

Der Stand der Wissenschaft ist die wissenschaftstheoretische und philosophische Zusammenfassung der jeweils gegenwärtigen Erkenntnisse einer Wissenschaft oder aller Wissenschaften. Der ideale Stand der Wissenschaft wird durch jede neue wissenschaftliche Erkenntnis direkt weiterentwickelt. Der allgemeine Stand der Wissenschaft ist von einzelnen Menschen nur in Grundzügen beschreibbar, für ihre eng begrenzte Einzelwissenschaft können gut informierte Wissenschaftler den Stand darstellen. Der Stand der Wissenschaft ergibt sich somit ständig neu aus einer Gesamtheit von Forschung, Publikationen und wissenschaftlicher Fachdiskussion (Vorträge auf Fachkongressen, interne Informationen).

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Anders als reines Glaubenswissen repräsentiert der Stand der Wissenschaft beweisbare und überprüfbare Erkenntnisse. Die gültigen Beweismethoden sind in Philosophie und Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie beschrieben. Sie heben Wissenschaft von Pseudowissenschaftlichen Behauptungen, politischen und anderen Ideologien und von Meinungen ab. Der Deduktive Beweis wird als strenger Beweis bezeichnet. [1] Der Induktive Beweis ist indirekt, er muss durch die Zahl der überprüften Einzelfälle, also Empirische Induktion erhärtet werden.[2] Erkenntniserweiternd ist die Abduktion. Ein bekanntes Mittel zur Überprüfung wissenschaftlicher Hypothesen sind wiederholbare und verallgemeinerbare Experimente.[3] Die schonungslose Kritik[4] an bisheriger Erkenntnis ist im Gegensatz zu Pseudowissenschaft und anderen ideologischen Systemen wissenschaftsimmanent (siehe Metaphysik, Ontologie und Ethik). Der Stand der Wissenschaft repräsentiert daher das gegenwärtige Wissen in überprüfbarer Beziehung zur Wirklichkeit. Daraus ergibt sich die besondere Bedeutung für Bildung, insbesondere aber für globale politische Entscheidungen und zukunftswichtige Technologien, auch für die öffentliche Diskussion und Wissensvermittlung, soweit sie Folgen für das Leben vieler Menschen haben. Beispiele: Medizin, Recht, Klimapolitik, Umwelttechnik, technische und soziale Risiken, Lebensmittelproduktion, Umgang mit Energiequellen, Friedensforschung, Meinungsbildung.

Risikobetrachtung

Die höchste Technikklausel, die den aktuellen Forschungsstand in einem Fachgebiet darstellt, bezieht sich auf den Stand der Wissenschaft und der Technik.

Bei der Risikobetrachtung nach dem Stand der Wissenschaft wird das Risiko nach dem "wissenschaftlich Denkbaren" beurteilt. Es wird als Restrisiko bezeichnet.

Bei der Risikobetrachtung nach dem Stand der Technik geht es um das vermutlich „technisch Machbare”, also um ein tendenziell größeres Risiko. Es wird als Grenzrisiko bezeichnet.

Dieses Grenzrisiko wird jedoch noch durch „wirtschaftlich Vertretbare” vergrößert, weil das technisch Machbare häufig marktwirtschaftlichen Überlegungen unterworfen ist. In der Risikoabwägung muss das technisch Machbare und das wirtschaftlich Vertretbare gegeneinander aufgewogen werden. Das tatsächlich wirtschaftlich vertretbare Grenzrisiko liegt meist weit höher als das technisch Machbare .

Beim Stand der Wissenschaft und beim Stand der Technik wird ein imaginärer Experte angenommen, der über alle Vorgänge, Veröffentlichungen und Thesen eines Fachgebiets Bescheid weiß und über alle allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügt.

Eine Risikobetrachtung fordern beispielsweise in Deutschland folgende Gesetze:

  • Atomgesetz

Die Anlagengenehmigung nach § 7 Atomgesetz wird unter anderen unter den folgenden Vorbehalt gestellt:

§ 7 AtG Genehmigung von Anlagen
(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn (...)
3. die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist
  • Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens fordert:

§ 12 TFG Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
(1) Die Bundesärztekammer stellt im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde und nach Anhörung von Sachverständigen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Europäischen Union, des Europarates und der Weltgesundheitsorganisation zu Blut und Blutbestandteilen in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik insbesondere für (...)
(2) Es wird vermutet, dass der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zu den Anforderungen nach diesem Abschnitt eingehalten worden ist, wenn und soweit die Richtlinien der Bundesärztekammer nach Absatz 1 beachtet worden sind.

Einzelnachweise

  1. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 98,2. 
  2. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 278,4. 
  3. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 163,2. 
  4. Schmidt/Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. 18. Auflage. Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner, Stuttgart 1969, S. 339,4. 

Literatur

Schmidt/Schischkoff, Philosophisches Wörterbuch, Taschenausgabe Bd. 13, Alfred Kröner Verlag Stuttgart 1969

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