- Grundstücksteilung
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Eine Grundstücksteilung oder Parzellierung ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes (nicht zu verwechseln mit Flurstück) in zwei oder mehrere Teile.
Aufgrund bestimmter Rechtsfolgen, die hieraus resultieren (z. B. Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Eigentumsrechte), ist die Teilung in einem Veränderungsnachweis bzw. Fortführungsnachweis zu dokumentieren, zudem ist das Grundstücks- bzw. Liegenschaftskataster und das Grundbuch nachzuführen.
Gesetzlich verankert ist die Grundstücksteilung in § 19 Baugesetzbuch (BauGB).
Berechtigt zur Durchführung von Teilungen ist in Deutschland die Vermessungs- und Katasterverwaltung und mit Ausnahme von Bayern auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. In Österreich Zivilingenieure des Vermessungswesens und Beamte der Vermessungsverwaltungen.
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