- Gründungsinvestition
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Die Ermittlung des Kapitalbedarfs für das Anlagevermögen ist stark davon abhängig, ob das Unternehmen vor der Gründung steht oder ein Unternehmen bereits seit längerer Zeit im laufenden Geschäftsbetrieb steht. In der Regel besteht zur Gründungsinvestition ein hoher Kapitalbedarf, der sich in der Praxis mitunter durch den Kauf gebrauchter Einrichtungsgegenstände etwas mindern lässt.
Durch Leasing oder Ratenkauf lassen sich hohe Ausgaben innerhalb einer kurzen Frist auf einen größeren und späteren Zeitraum verteilen, in denen möglicherweise schon wieder Liquidität aus dem Geschäftsbetrieb zurückfließt. Dieses bedarf einer sehr genauen Planung, da Leasing oder Kreditkäufe nennenswerte Kosten mit sich führen und das Risiko hoch ist, mit zu geringer Liquidität eine Unternehmensgründung zu beginnen.
Das Anlagevermögen besteht aus Vermögensgegenständen (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Patente, usw.), die langfristig dem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind. Die zu aktivierenden Kosten bestehen aus dem Anschaffungspreis und Bezugskosten wie Transportkosten, Montagekosten, Notariatskosten und nachträgliche Leistungen für eine verbesserte Nutzbarkeit.
Für die Gründung und die sogenannte Ingangsetzung des Betriebes ergibt sich ein Kapitalbedarf für Anlagegegenstände, Verwaltungskosten und Kosten für die Einstellung und Schulung von qualifizierten Mitarbeitern.
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