- Gustav Friedrich Hänel
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Gustav Friedrich Hänel (* 5. Oktober 1792 in Leipzig; † 18. Oktober 1878) war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Gustav Friedrich Hänel, gewöhnlich bloß Gustav genannt zum Unterschied zu seinem gleichnamigen Vetter, habilitierte sich 1817 in Leipzig und erhielt 1821 eine außerordentliche Professur.
Noch in demselben Jahr unternahm er eine siebenjährige Reise durch Italien, die Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, England und die Niederlande, um die Bibliotheken dieser Länder nach handschriftlichen Schätzen, namentlich in Bezug auf das römische Recht, zu durchsuchen.
Als nächstes Resultat dieser Reise erschienen seine Catalogi librorum manuscriptorum (Leipzig 1829–30) und die Dissensiones dominorum, sive controversiae veterum juris romani interpretum, qui glossatores vocantur (1834).
An diese schlossen sich an die Varianten zu Arndts Ausgabe des Paulus (Bonn 1834), die Antiqua summaria codicis Theodosiani (1834) und die Codicis Gregoriani et codicis Hermogeniani fragmenta (Bonn 1837).
Letztere Arbeiten waren die Vorläufer einer vollständigen kritischen Ausgabe des Codex Theodosianus (Bonn 1837–42), welchem großartigen Unternehmen Hänel eine Ausgabe der Novellae constitutiones imperatorum Theodosii II., Valentiniani III., Maximi, Majoriani, Severi, Anthemii (1844) mit den XVIII constitutiones, quas Jac. Sirmondus divulgavit folgen ließ.
Außerdem haben wir von ihm einzelne wertvolle Mitteilungen in Richters Kritischen Jahrbüchern und anderen Zeitschriften, die Festschrift zu Gustav von Hugo Legis Romanae Visigothorum particula cum codd. monac. et Phillipps. imagine lapide expressa (1838) und die Ausgabe der unter dem Namen des Ulpianus de edendo (1838) bekannten Schrift über den Prozess.
1838 wurde Hänel zum Hofrat und ordentlichen Professor ernannt. Durch die von ihm nach 76 Handschriften herausgegebene Lex romana Visigothorum (1849) wurden die Untersuchungen über dieses wichtige Gesetzbuch abgeschlossen.
Seine letzten größern Arbeiten sind das Corpus legum ab imperatoribus romanis ante Justinianum latarum (1857–60), eine Sammlung der außerhalb der Konstitutionen-Kodices zerstreuten Gesetze der römischen Kaiser, und die Ausgabe von Juliani epitome latina Novellarum Justiniani. Hänel war Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Als Vertreter der Leipziger Universität war er 1857 bis 1864 Abgeordneter der I. Kammer des Sächsischen Landtags.[1]
Sein gleichnamiger Vetter Gustav Friedrich, gewöhnlich bloß Friedrich, geb. 18. April 1792 zu Annaberg, promovierte 1817 in Leipzig, wurde daselbst 1818 außerordentlicher Professor der Rechte, 1823 Oberkonsistorialrat in Dresden, 1827 Appellationsgerichtsrat, 1831 Geheimer Kirchenrat im Kultusministerium, 1841 Rat und später erster Vizepräsident des Oberappellationsgerichts. Von ihm besitzen wir noch die Bearbeitung des 4. Teils von Carl Friedrich Curtius Handbuch des im Königreich Sachsen geltenden Zivilrechts (Leipzig 1819–20, 2. Aufl. 1831) und eine kleine Monographie über die Lehre vom Schadenersatz (das. 1823).[2]
Literatur
- Albert Hänel, Ernst Landsberg: Hänel, Gustav. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 49, Duncker & Humblot, Leipzig 1904, S. 751–755.
Weblinks
Wikisource: Gustav Hänel – Quellen und Volltexte- Literatur von und über Gustav Friedrich Hänel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Übersicht der Lehrveranstaltungen von Gustav Friedrich Hänel an der Universität Leipzig (Wintersemester 1816 bis Wintersemester 1877)
- Gustav Friedrich Hänel im Professorenkatalog der Universität Leipzig
Einzelnachweise
- ↑ Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Sächsischer Landtag 2001, S. 42
- ↑ Laut „Pierer’s Universal-Lexikon“ (Band 7, 1859) wurde dieser Friedrich Hänel 1791 in Annaberg geboren und starb am 2. August 1858.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Kategorien:- Mitglied der ersten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen
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