- Haarnetz-Erlass
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Der Haarnetz-Erlass war ein Erlass des Bundesverteidigungsministeriums vom 8. Februar 1971, der die Vorschriften zur Haartracht in der Bundeswehr liberalisierte. Über ihren eigentlichen Anlass hinaus machte sich an der Verordnung eine breite gesellschaftspolitische Diskussion in der Bundesrepublik fest.
Im Verlauf der 1960er Jahre waren bei jungen Männern verbreitet Langhaar-Frisuren aufgekommen. Noch 1967 hatte ein Erlass ausdrücklich „das Tragen einer schulterlangen oder sonst feminin wirkenden Haartracht“ bei Soldaten untersagt. Insbesondere bei Wehrpflichtigen stieß diese Vorgabe auf Ablehnung.
Der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt erlaubte mit dem Haarnetz-Erlass das Tragen langer Haare im Dienst. Im Detail schrieb der Erlass vor, dass Haar und Bart gepflegt sein mussten und dass ein Haarnetz getragen werden musste, falls das lange Haar den Soldaten bei seinen Aufgaben behinderte. Die Bundeswehr rüstete sich dazu mit 740.000 Haarnetzen aus.
Der Erlass kann als Ausdruck der allgemeinen Liberalisierung unter der sozialliberalen Koalition um Willy Brandt verstanden werden. Über seine eigentliche Bedeutung hinaus löste er eine breite, wenn auch nicht immer vollkommen ernst gemeinte Debatte aus. Ein Brigadegeneral der Bundeswehr warnte: "Eine Vernachlässigung im Anzug und im Benehmen des Soldaten ist für jedermann der Beweis für eine schlechte Disziplin. Mit ihr steht und fällt aber der Abschreckungswert und damit der Friedensbeitrag der Truppe." Der Wehrbeauftragte des Bundestages nannte das Erscheinungsbild langhaariger Soldaten „schlampig und verdreckt“.
Im Mai 1972 wurde der Haarnetz-Erlass schließlich wieder aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt musste das Haar so geschnitten werden, dass es den Uniformkragen nicht berührte. Offiziell wurde die Änderung damit begründet, dass es in der Truppe zu erhöhtem Ausfall wegen Erkältungen durch nasses Haar gekommen sei.
Helmut Schmidt erhielt für den Haarnetz-Erlass 1972 den Orden wider den tierischen Ernst.
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