- Handwerkskammer für München und Oberbayern
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48.14309911.570556Koordinaten: 48° 8′ 35″ N, 11° 34′ 14″ O
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist eine von 53 Handwerkskammern in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in München. Sie hat rund 75.000 Mitgliedsbetriebe mit etwa 287.000 Beschäftigten. Sie kümmert sich um die Bereiche Selbstverwaltung, Interessenvertretung und Dienstleistungen. Vom Staat wurden der Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben übertragen, so führt sie z. B. die Handwerksrolle und regelt das Prüfungswesen.
Das Handwerk in München und Oberbayern beschäftigt 12 % aller Erwerbstätigen, bildet 24.200 Lehrlinge (etwa 31 %) aus und trägt mit einem Umsatz von 30,28 Mrd. € 8% zum Bruttoinlandsprodukt bei (Zahlen 2010).
Die Handwerkskammer sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Die Handwerkskammer bietet eine Beratung für ihre Mitglieder. Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des betrieblichen Alltags. Von A wie Arbeitsrecht bis U wie Umwelt.
Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten und Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. Sie unterhält sieben Bildungszentren in Oberbayern und bietet zahlreiche Kurse und Seminare an.
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.
Organisation
Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 75 Personen besteht. 50 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 25 die Arbeitnehmer. Von diesen Mitgliedern werden 63 direkt gewählt und 12 von der Vollversammlung zugewählt. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 12 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Weblinks
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