Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (kurz: HVB) ist die gesetzlich festgelegte Dachorganisation aller österreichischen Sozialversicherungen. Die 1948 gegründete Organisation ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und übernimmt wichtige koordinierende Aufgaben für seine Mitglieder.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Hauptverbandes für die einzelnen Versicherungsträger gehören

  • das Führen einer gemeinsamen EDV-Anlage (seit 1972) und einer zentralen Versicherungsdatei; "Datendrehscheibe Hauptverband" für Sozialversicherungsträger, Krankenanstalten, Vertragspartner, Dienstgeber, Arbeitsmarktservice; Vergabe von eindeutigen Sozialversicherungsnummern;
  • der Abschluss der Gesamtverträge für die Krankenversicherungsträger über die ärztliche Behandlung
  • das Aufstellen von Richtlinien für die einheitliche Durchführung der Gesetze durch die Sozialversicherungsträger, Formularwesen
  • Controlling, Kennzahlenvergleiche
  • Gesetzesbegutachtungen
  • Vertretung der Sozialversicherungsträger gegenüber dem Ausland; zwischenstaatlicher Zahlungsverkehr
  • Genehmigung von Bauvorhaben
  • Ausbildung von Fachpersonal für die Sozialversicherungsträger an der Akademie der österreichischen Sozialversicherung, Vorbereitung auf die Dienstprüfung
  • Verhandlung von Kollektivverträgen betreffend Angestellte und Arbeiter, Ärzte und Dentisten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger. Rund 27.000 Menschen arbeiten in Österreich auf Grundlage von vier Dienstordnungen.[1]

Organisation

Der HVB hat zwei Verwaltungskörper in der derzeitigen Strukturierung:

  1. die Trägerkonferenz hat rechtsetzende und kontrollierende Funktion. Ihm gehören Obmann/Obfrau und ein weiterer Stellvertreter jedes Sozialversicherungsträger an, sowie ein Vertreter der größten Betriebskrankenkasse und drei Vertreter der drei mitgliederstärksten Organisationen des Bundesseniorenbeirat. Zu Aufgaben der Trägerkonferenz zählen Gebarungskontrolle des Hauptverbandes (Jahresvoranschlag, Rechnungsabschlüsse,...), der Beschluss über rechtsetzende Akte des Hauptverbandes (Richtlinien, Mustersatzung, Musterkrankenordnung,....) und die Zustimmung zu Gesamtverträgen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe können auch Ausschüsse eingesetzt werden.
  2. der Verbandsvorstand ist für die Geschäftsführung zuständig. Er besteht aus zwölf Mitgliedern - sechs Dienstnehmer-Vertreter und sechs Diestgeber-Vertreter (Parität). Sie werden von der Trägerkonferenz auf Vorschlag der öffentlich-rechtlichen Interessenvertretungen, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs für eine Funktionsdauer von vier Jahren entsendet. Daneben müssen sie auch Mitglied der Sozialversicherungsträger sein. Der Verbandsvorstand vertritt den Hauptverband nach außen und besitzt die Generalkompetenz. Im Rahmen seiner operativen Aufgaben bereiter er auch die Beschlüsse der Trägerkonferenz vor. Im Februar 2005 wurde der von der Dienstgeber-Kurie entsendete Erich Laminger zum Vorsitzenden des Verbandsvorstands gewählt. Bei der Wahl zum Stellvertreter konnte sich nach einem anfänglichen Patt Wilhelm Haberzettl gegen Fritz Dinkhauser durchsetzen, der in der Folge zweiter stellvertretender Vorsitzender wurde [2] und im Jahr 2008 von ehemaligen Tiroler Gebietskrankenkassen Obmann Fred Hafner abgelöst wurde. [3] Haberzettl selbst zog sich im Oktober 2006 aufgrund der Unvereinbarkeit mit seinem Nationalratsmandat zurück, sein Nachfolger wurde Bernhard Achitz. [4]

Die Bürogeschäfte führt das Verbandsmanagement, das aus einem/einer leitenden Angestellten und seinen/ihren drei Stellvertretern/Stellvertreterinnen besteht. Offizielles Publikationsorgan laut Gesetz ist die Fachzeitschrift Soziale Sicherheit.

Weitere Gremien im Hauptverband ohne den Status eines Verwaltungskörper sind:

  • Controlling-Gruppe
  • Sozial- und Gesundheitsforum Österreich
  • Beirat

Aufsichtsbehörde

Dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie dem Bundesministerium für Gesundheit obliegt das Aufsichtsrecht. Stimmrecht in den Gremien besteht nicht, es können Beschlüsse jedoch beeinsprucht werden. Da der Hauptverband eine sehr wichtige Rolle in der Umsetzung der österreichischen Sozialgesetzgebung spielt, sind Fragen der Hauptverbandsorganisation immer wieder Gegenstand von politischen Kämpfen und Neustrukturierungen in den letzten Jahren nicht selten.

Ehemalige Präsidenten des Hauptverbandes

1949 - 1959 : Johann Böhm
1959 - 1968 : Friedrich Hillegeist
1968 - 1976 : Gerhard Weißenberg
1976 - 1984 : Franz Millendorfer
1984 - 1988 : Adolf Czettel
1989 - 1990 : Rudolf Sametz
1991 - 1997 : Richard Leutner
1997 - 2001 : Hans Sallmutter

Ehemalige Generaldirektoren des Hauptverbandes

1948 - 1970 : Reinhold Melas
1971 - 1989 : Alois Dragaschnig
1989 - 1991 : Karl Heinz Wolf
1991 - 2001 : Walter Geppert

Quellen

  1. Homepage des Hauptverbandes, abgerufen 16. 8. 2008
  2. Homepage des Hauptverbandes, abgerufen am 16.08.2008
  3. Homepage Tiroler Gebietskrankenkasse, abgerufen am 17.08.2008
  4. Homepage des Hauptverbandes, abgerufen am 16.08.2008

Weblinks


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