- Hausberufung
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Unter einer Hausberufung versteht man die Berufung eines Universitätsbediensteten zum Professor an derselben Universität, an der er bislang beschäftigt ist. In der DDR war die Hausberufung eine übliche Vorgehensweise.[1] In der Bundesrepublik Deutschland bestand und besteht hingegen teilweise das so genannte Hausberufungsverbot, in Brandenburg z. B. nach § 38 Abs. 3 BbgHG.[2] In Österreich werden Professuren in einem offenen Verfahren ausgeschrieben (§ 98 Universitätsgesetz 2002), bei dem es zumindest nominell weder Vor- noch Nachteile bringt, an der betreffenden Universität bereits beschäftigt zu sein.
Einzelnachweise
- ↑ Karin Zachmann: Mobilisierung der Frauen. Technik, Geschlecht und kalter Krieg in der DDR. Campus Verlag, 2004 ISBN 3593376296, zugleich: Darmstadt, TU, Habilitationsschrift, [1]
- ↑ Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 18. Dezember 2008.
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