Allgemeines Grundvermögen

Allgemeines Grundvermögen

Das Allgemeine Grundvermögen umfasst die im Eigentum eines Staates oder einer Gebietskörperschaft stehenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, die nicht für Zwecke der Hoheitsverwaltung oder im Rahmen des Gemeingebrauchs benötigt werden (Fiskalverwaltung).

Es ist jeweils ein Teil folgender Vermögen:

Das Allgemeine Grundvermögen wurde im Bereich der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2004 durch die Bundesvermögensverwaltung verwaltet. Seit dem 1. Januar 2005 ist diese Aufgabe auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen.

Gesetz

§ 2 Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235)

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bedarfswert — Die Bezeichnung Bedarfswert beruht auf dem damals geltenden § 138 Abs. 5 Bewertungsgesetz (heute: nach Änderungen vom 8. Dezember 2010 nunmehr als § 151, Abs. 1, BewG seit Inkrafttreten der neuen Revision am 14. Dezember 2010), nach dem die… …   Deutsch Wikipedia

  • Expropriation — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kalte Enteignung — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

  • BewG — Basisdaten Titel: Bewertungsgesetz Abkürzung: BewG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Bewertungsgesetz — Basisdaten Titel: Bewertungsgesetz Abkürzung: BewG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze… …   Deutsch Wikipedia

  • DIE LINKE — Partei­vor­sit­zende Lothar Bisky …   Deutsch Wikipedia

  • Die Linke. — Partei­vor­sit­zende Lothar Bisky …   Deutsch Wikipedia

  • LINKE. — Partei­vor­sit­zende Lothar Bisky …   Deutsch Wikipedia

  • Marburger Linke — Partei­vor­sit­zende Lothar Bisky …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”