Allgemeines Grundvermögen

Allgemeines Grundvermögen

Das Allgemeine Grundvermögen umfasst die im Eigentum eines Staates oder einer Gebietskörperschaft stehenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, die nicht für Zwecke der Hoheitsverwaltung oder im Rahmen des Gemeingebrauchs benötigt werden (Fiskalverwaltung).

Es ist jeweils ein Teil folgender Vermögen:

Das Allgemeine Grundvermögen wurde im Bereich der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2004 durch die Bundesvermögensverwaltung verwaltet. Seit dem 1. Januar 2005 ist diese Aufgabe auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen.

Gesetz

§ 2 Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235)

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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