- Haustürwiderrufsgesetz
-
Basisdaten Kurztitel: Haustürwiderrufsgesetz Voller Titel: Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften
und ähnlichen GeschäftenTyp: Bundesgesetz Rechtsmaterie: Zivilrecht Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland* Abkürzung: HWiG FNA: 402-30 Verkündungstag: 16. Januar 1986 (BGBl. I 1986, S. 122) Außerkrafttreten: 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3138) Das deutsche Haustürwiderrufsgesetz wurde als Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften am 16. Januar 1986 (BGBl. I S. 122) erlassen.
Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) mit Wirkung vom 1. Januar 2002 aufgehoben. An seiner Stelle wurde eine Regelung in § 312, § 312a BGB aufgenommen, die bei bestimmten Geschäften zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vorsieht.
Siehe auch
Zur aktuellen Rechtslage siehe Haustürgeschäft.
Weblinks
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Historische Rechtsquelle (Deutschland)
- Privatrechtsgeschichte
- Verbraucherrecht
Wikimedia Foundation.